Deutschland um das Jahr 1648 Westfälischer Friede

Original Karte von 1888 (kein Reprint)



Die gut erhaltene grenzkolorierte Karte im Maßstab 1 : 5.500.000 stammt aus dem Bibliograhischen Institut in Leipzig und wurde für Meyers Konversationslexikon 4. Auflage hergestellt.

Blattgröße ca. 24 x 31 cm, mittig gefaltet

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    Dokumentation:
    Der Westfälische Friede oder Westfälische Friedensschluss war eine Reihe von Friedensverträgen, die zwischen dem 15. Mai und dem 24. Oktober 1648 in Münster und Osnabrück geschlossen wurden. Sie beendeten den Dreißigjährigen Krieg in Deutschland und den Achtzigjährigen Unabhängigkeitskrieg der Niederlande. Entsprechend den nach Verhandlungsparteien getrennten Tagungsorten des Friedenskongresses wurden zwei komplementäre Friedensverträge ausgehandelt. Für den Kaiser und Frankreich war dies der Münstersche Friedensvertrag (Instrumentum Pacis Monasteriensis, IPM) und für Kaiser und Reich einerseits und Schweden andererseits der Osnabrücker Friedensvertrag (Instrumentum Pacis Osnabrugensis, IPO).[1] Beide Verträge wurden schließlich am selben Tag, dem 24. Oktober 1648, in Münster im Namen von Kaiser Ferdinand III. und König Ludwig XIV. von Frankreich bzw. Königin Christina von Schweden unterzeichnet. Vorausgegangen war ein fünf Jahre währender Friedenskongress aller Kriegsparteien, der zugleich in beiden Städten tagte. Es war der erste internationale Kongress, auf dem nahezu alle großen europäischen Mächte vertreten waren. Der Westfälische Friede fixierte im Wesentlichen das Ende der Kampfhandlungen und wichtige Grundentscheidungen, war also im heutigen Politikverständnis vor allem ein Waffenstillstandsvertrag. Die friedenschließenden Parteien verpflichteten sich aber dazu, die Einzelheiten für eine vertragliche Friedensordnung dann in einem separaten Friedensexekutionskongress zu verhandeln. Diese dann nochmals über ein Jahr währenden Verhandlungen fanden im darauffolgenden Jahr beginnend – zwischen April 1649 und Juli 1650 – in Nürnberg statt (Nürnberger Exekutionstag). Die Ergebnisse dieser Verhandlungen wurden in zwei Rezessen zusammengefasst: zum einen in dem sogenannten Interims- Rezess, der im September 1649 beschlossen wurde, und zum zweiten als Abschluss in dem Reichs-Friedens-Rezess vom Juli 1650. Die Rezesse enthielten verbindliche Abmachungen zu Abrüstungs- und Entschädigungsfragen, sie können als eigentlicher Friedensvertrag im heutigen Sinne gelten, da sie darauf abzielten, eine stabile neue Friedensordnung zu schaffen. Die Rezesse bestimmten für über hundert Jahre die politische Neuordnung Mitteleuropas nach Ende des Dreißigjährigen Krieges. Sie wurden als Durchführungsbestimmungen des Westfälischen Friedens und wichtige Ergänzungen und Präzisierungen als Reichsgrundgesetz behandelt und im vollen Wortlaut in den Abschied des Reichstages vom 17. Mai 1654 aufgenommen, genannt Jüngster Reichsabschied. Der Friede von Münster, Osnabrück und Nürnberg wurde zum Vorbild für spätere Friedenskonferenzen, da er dem Prinzip der Gleichberechtigung der Staaten, unabhängig von ihrer tatsächlichen Macht, zur Durchsetzung verhalf. Die reichsrechtlichen Regelungen des Friedens von Münster, Osnabrück und Nürnberg wurden zu Bestandteilen der Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bis zu dessen Ende im Jahr 1806. Zugleich trug der allgemeine Friede – die pax universalis – von Münster und Osnabrück zur gesamteuropäischen Stabilität bei, da sich spätere Friedensschlüsse bis zur Französischen Revolution immer wieder an ihm orientierten. Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Imperium Romanum oder Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Spätmittelalter bis 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren. Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ostfrankenreich heraus. Mit der Kaiserkrönung Ottos I. am 2. Februar 962 in Rom knüpften die römisch-deutschen Herrscher (wie zuvor die Karolinger) an die Idee des erneuerten Römerreiches an, woran bis zum Ende des Reiches zumindest prinzipiell festgehalten wurde. Das Gebiet des Ostfrankenreichs wurde erstmals im 11. Jahrhundert in den Quellen als Regnum Teutonicum oder Regnum Teutonicorum („Königreich der Deutschen“) bezeichnet; es handelte sich aber nicht um den offiziellen Reichstitel. Der Name Sacrum Imperium ist für 1157 und der Titel Sacrum Romanum Imperium für 1184 erstmals urkundlich belegt (die ältere Forschung ging von 1254 aus). Der Zusatz deutscher Nation (lateinisch Nationis Germanicæ) wurde ab dem späten 15. Jahrhundert gelegentlich gebraucht. Aufgrund seines vor- und übernationalen Charakters eines multiethnischen Reichs mit universalen Ansprüchen entwickelte sich das Reich nie zu einem Nationalstaat oder Staat moderner Prägung, sondern blieb ein monarchisch geführtes, ständisch geprägtes Gebilde aus Kaiser und Reichsständen mit nur wenigen gemeinsamen Reichsinstitutionen. Im Unterschied zum 1871 gegründeten Deutschen Reich wird es auch als Römisch-Deutsches Reich oder als Altes Reich bezeichnet. Die Ausdehnung und die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches veränderten sich im Laufe der Jahrhunderte erheblich. In seiner größten Ausdehnung umfasste das Reich fast das gesamte Gebiet des heutigen Mittel- und Teile Südeuropas. Es bestand seit dem frühen 11. Jahrhundert aus drei Reichsteilen: Dem nordalpinen (deutschen) Reichsteil, Reichsitalien und – bis zum faktischen Verlust im ausgehenden Spätmittelalter – Burgund (auch als Arelat bezeichnet). Seit der Frühen Neuzeit war das Reich strukturell nicht mehr zu offensiver Kriegsführung, Machterweiterung und Expansion fähig. Seither wurden Rechtsschutz und Friedenswahrung als seine wesentlichen Zwecke angesehen. Das Reich sollte für Ruhe, Stabilität und die friedliche Lösung von Konflikten sorgen, indem es die Dynamik der Macht eindämmte: Untertanen sollte es vor der Willkür der Landesherren und kleinere Reichsstände vor Rechtsverletzungen mächtigerer Stände und des Kaisers schützen. Da seit dem Westfälischen Frieden von 1648 auch benachbarte Staaten als Reichsstände in seine Verfassungsordnung integriert waren, erfüllte das Reich zudem eine friedenssichernde Funktion im System der europäischen Mächte. Das Reich konnte seit der Mitte des 18. Jahrhunderts seine Glieder immer weniger gegen die expansive Politik innerer und äußerer Mächte schützen. Dies trug wesentlich zu seinem Untergang bei. Durch die Napoleonischen Kriege und die daraus resultierende Gründung des Rheinbunds, dessen Mitglieder aus dem Reich austraten, war es nahezu handlungsunfähig geworden. Das Heilige Römische Reich erlosch am 6. August 1806 mit der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II.
    Quelle: Wikipedia

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