XPOtool Flexschlauch 1000mm DN19 Panzerschlauch 3/4" ÜM 24,12mm 3/4" AG 26,44mm

• Flexschlauch aus Edelstahl (außen) und EPDM (innen)
• 3/4″-ÜM (24,12 mm) und 3/4″-AG (26,44 mm)
• Mit DN19-Innendurchmesser und 100 cm Länge
• Druckfest, knicksicher, korrosionsbeständig
• Ideal für Armaturen und mehr – mit DVGW-Zertifikat

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Ein Panzerschlauch, auch Flexschlauch genannt, ist ein besonders flexibler Verbindungs- und Anschlussschlauch mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten, unter anderem im Heizungs- und Sanitärbereich.

Dieser Panzerschlauch aus italienischer Herstellung hat eine Innenseele aus biegsamem Kunststoff (EPDM), die mit einem stabilen Edelstahlgeflecht umhüllt ist. Dadurch ist er sehr druckfest und knicksicher, so dass der Verbindungsschlauch auch für schwer zugängliche Ecken bestens geeignet ist. Zudem macht die Edelstahlumflechtung den Schlauch korrosionsbeständig. Damit ist er auch im Außenbereich einsetzbar, zum Beispiel zum Anschluss einer Garten- oder Wasserpumpe. Der innere Schlauch aus EPDM macht ihn lebensmittelecht. Deswegen ist der Schlauch auch vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) zertifiziert.

Die Anschlüsse des Flexschlauches bestehen aus hochwertigem Messing. Auf einer Seite ist der Anschluss mit einer G3/4″-Überwurfmutter (24,12 mm) versehen. Der zweite Anschluss ist mit einem G3/4″-Außengewinde (26,44 mm) ausgestattet.

Der Flex-Schlauch hat eine Länge von 1000 mm und einen Innendurchmesser von 19 mm (DN19).

Weitere Anschlussschläuche mit anderen Gewindeanschlüssen, Längen und Nennweiten finden Sie bei uns im Online-Shop.

Egal, ob zur Montage von Armaturen in Badezimmer und Küche, als Zuleitung für Waschmaschine und Geschirrspüler oder zur Installation eines Hauswasserwerks, der XPOtool Panzerschlauch ist ein echter Allrounder.
sku64025
Nettogewicht in kg1.0000
HerstellerXPOtool
Anzahl Packstücke1
ArtikelFlexschlauch
AbmessungenLänge: 100 cm


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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