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 Original-Broschüre:

Horst Mahler

Rede vor Gericht

Selbstverlag, Berlin, 1972, 25 Seiten

Format A5, stärkere Gebrauchsspuren

Inhalt:

Abdruck seiner Rede im 2. Prozeß. Prozeßeröffnung: 9.10.1972. Siehe zur Chronologie der Prozeßgeschichte.
Der erste Prozeß gegen Horst Mahler fand im Frühjahr 1971 in Berlin statt. Angeklagt wurde wegen versuchten Mordes + Gefangenenbefreiung. Das Verfahren endete im März 1971 mit einem Freispruch. Mahler blieb aber inhaftiert und die Staatsanwalt bereitete einen weiteren Prozeß gegen ihn vor. Der zweite Prozeß fand vom 9.10.1972 bis zum 26.2.1973 vor dem Kammergericht Berlin statt. Diesmal wurde angeklagt wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung + Bankraub. In diesem Verfahren spielte der Kronzeuge Ruhland eine wichtige Rolle. Aufgrund dessen Aussagen wurde Mahler zu 12 Jahren Haft verurteilt. Der dritte Prozeß vom 10.9.74 - 28.11.74 war die Fortsetzung des ersten Prozesses und die Staatsanwaltschaft stützte sich wieder auf den Kronzeugen Ruhland. Ebenfalls angeklagt waren Hans Jürgen Bäcker + Ulrike Meinhof. In diesem Prozeß wurde Mahler zu vier Jahren verurteilt. Durch die Zusammenziehung der Haftstrafen von 12 + 4 Jahren wurde Mahler zu einer Gesamtstrafe von 14 Jahren Knast verurteilt.