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Original-Broschüre:
Horst Mahler
Rede vor Gericht
Selbstverlag, Berlin, 1972, 25 Seiten
Format A5, stärkere Gebrauchsspuren
Inhalt:
Abdruck seiner Rede im 2. Prozeß. Prozeßeröffnung: 9.10.1972. Siehe zur Chronologie der Prozeßgeschichte.
Der erste Prozeß gegen Horst Mahler fand im Frühjahr 1971 in Berlin
statt. Angeklagt wurde wegen versuchten Mordes + Gefangenenbefreiung.
Das Verfahren endete im März 1971 mit einem Freispruch. Mahler blieb
aber inhaftiert und die Staatsanwalt bereitete einen weiteren Prozeß
gegen ihn vor.
Der zweite Prozeß fand vom 9.10.1972 bis zum 26.2.1973 vor dem
Kammergericht Berlin statt. Diesmal wurde angeklagt wegen Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung + Bankraub. In diesem Verfahren
spielte der Kronzeuge Ruhland eine wichtige Rolle. Aufgrund dessen
Aussagen wurde Mahler zu 12 Jahren Haft verurteilt.
Der dritte Prozeß vom 10.9.74 - 28.11.74 war die Fortsetzung des ersten
Prozesses und die Staatsanwaltschaft stützte sich wieder auf den
Kronzeugen Ruhland. Ebenfalls angeklagt waren Hans Jürgen Bäcker +
Ulrike Meinhof. In diesem Prozeß wurde Mahler zu vier Jahren verurteilt.
Durch die Zusammenziehung der Haftstrafen von 12 + 4 Jahren wurde
Mahler zu einer Gesamtstrafe von 14 Jahren Knast verurteilt.