Klappdeckelwagen K ÖBB 1:87 Spur H0 DC Neu OVP

Artikelnr. - SKU: LF2-50547 
Hersteller - Manufacturer: BRAWA

Betriebsnummer: 834 507

Modelldetails:
Austauschbauachshalter aus Metall
Extra angesetzte Bremsanlage
Varianten mit Bremserhaus und Bremserbühne
Feine Gravuren und Nietenbänder
Maßstäbliche Wiedergabe des Austauschbau-Klappdeckelwagen

Informationen zum Vorbild:
Für den Transport nässeempfindlicher Güter wie z.B. Kalk, gab es bei der Eisenbahn sehr früh sog. Klappdeckelwagen in verschiedenen Ausführungen. Die Entwicklung dieser Wagenbauart führte in der zweiten Hälfte der 1920er zu den K Elberfeld 80 001 ff., welche den damals gültigen Austauschbauartstandart erfüllten und entsprechend genormt waren. Die 8,1m (ohne Handbremse) bzw. 8,8 m (mit Handbremse) langen Wagen erhielten den für diese Zeit üblichen kurzen Achsstand von 4 m und konnten mit bis zu 17,5 t beladen werden. Um diesem Gewicht Stand zu halten, bekamen die Seitenwände und Klappdeckel zur Aussteifung auffällig gekreuzte Sicken. War der ursprüngliche Anstrich in RAL 8012 mit Fahrwerk und abgesetzten Beschlagteilen in RAL 9005, so ging dieser bei der Ladung von Kalk jedoch schnell in ein hellgrauen Farbschleier über. Die 991 (bis im Jahr 1933) gelieferten Wagen waren auch die letzten in Serie gebauten Klappdeckelwagen. Zwar konnte die Beladung der Klappdeckelwagen mechanisch erfolgen, entladen ließen sie sich jedoch nur händisch. Dieser Umstand führte dazu, dass die Entwicklung für Wagen zum Transport entsprechender Güter schon zu Reichsbahnzeiten mehr in die Richtung von Selbstentladewagen verfolgt wurde und es keinen nennenswerten Neuentwicklungen mehr nach dem K25 gab. Trotzdem hielten sich die bei der Bundesbahn als K25 eingeordneten Fahrzeuge bis Ende der 1960er im regulären Verkehr und darüber hinaus vereinzelt noch als Dienstwagen.

UVP / MSRP: 49,9 €

ArsTecnica

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Bei den Abbildungen handelt es sich teilweise um Handmuster, die Serienproduktion kann in Details von den abgebildeten Modellen abweichen.

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Some of the illustrations are hand samples, the details of the serial production may differ from the models shown.

Hinweis nach dem Batteriegesetz (BattG)

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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