Wesentliche Bedingung für das Zustandekommen des Vertrags sowie essentieller Bestandteil des über Ebay mit dem Käufer zustande kommenden Kaufvertrags ist aus unserer (Verkäufer) Sicht folgendes:

  1. Wir verkaufen ausschließlich an gewerbliche Kunden, nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Durch Abgabe seiner auf Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung bestätigt der Käufer, das Rechtsgeschäft für gewerbliche Zwecke (folglich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit) zu tätigen;

  2. Bei der Kaufsache handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, den wir in unserer industriellen Produktion im Einsatz hatten. Die Gewährleistung bzw. Garantie für die Fehlerfreiheit der Kaufsache ist umfänglich ausgeschlossen. Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit bzw. Fehlerfreiheit der Kaufsache.

  3. Wir bieten dem Kaufinteressenten ausdrücklich an, die Kaufsache zeitlich vor Zustandekommen des Kaufvertrags bei uns vor Ort in Augenschein zu nehmen. Wünscht der Kaufinteressent die Untersuchung der Kaufsache nicht bzw. kommt der Kaufvertrag (über Ebay) zustande, ohne dass der Käufer zuvor die Kaufsache untersucht hat, sind Rügen des Käufers wegen Mängeln oder wegen Fehlen von ihm vermuteter bzw. unterstellter Eigenschaften ausgeschlossen.