Kratzer und Steinschläge am Auto einfach selbst ausbessern!
Lack in OEM-/ Erstausrüsterqualität Made in GERMANY unsere Lacke würde speziell entwickelt für die Reparaturarbeiten am Auto aber auch für Hobby, Freizeit, Modellbau, Basteln und um Kunststoffteile . Mit Pinsel oder Tupfer den Lack vorsichtig in den Steinschlag - Kratzer tupfen/lackieren und die frische Farbe trocknen lassen dann mit Klarlack überlackieren.
Glanzgrad :
- glänzend
VOC-Verordnung:
Wegen der seit 01.01.2007 geltenden VOC-Verordnung (2004/42/EC oder 199/13/EC) gelten folgende Bestimmungen: Von uns angebotene Lacke, welche nicht als VOC-konform gekennzeichnet sind, dürfen nur eingeschränkt eingesetzt werden, wie z.B. für die Restaurierung von Oldtimern, zum Befüllen von Spraydosen, Industrielackierungen (z.B. Metall ohne Fahrzeugbezug), die Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden. Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür, dass nur VOC- konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen verwendet werden. Der Käufer bestätigt mit seinem Kauf bei P&S Autolackcenter, dass er der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut ist und durch die P&S Autolackcenter darüber ausreichend informiert wurde. Er bestätigt, dass er die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkte ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle verwendet. Die Verantwortung für die Verwendung innerhalb dieser Richtlinien, geht für die bei P&S Autolackcenter gekauften Produkte an den Käufer über.
ALLE UNSERE LACKIER- & CHEMIEPRODUKTE, SIND NUR FÜR DEN FACHMÄNNISCHEN GEBRAUCH BESTIMMT !
Beim Kauf von Chemischen Erzeugnissen aus unserem Produktsortiment,
durch das Akzeptieren unserer AGB´s, geben Sie an, dass Sie ein professioneller Anwender
(Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und
Lehranstalten)und mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem als Abnehmer bestätigen Sie,
dass Sie entweder bei geplanter Weiterveräußerung über eine Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV
verfügen, oder als Endabnehmer die Ware nur in zulässiger Art verwenden und nicht auf
eine unerlaubte Weise weiterveräußern oder Verwenden wollen. Sie verpflichten sich,
beim Auspacken und Verarbeitung unserer Produkte, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, wie z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzbrille, Atemschutzmaske .