Ab sofort
schreibt das neue EU-Gesetz nachfolgenden Vermerk bei Privatverkäufen
vor: "Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware,
sofern nicht anders beschrieben. Diese Waren sind aus meinem
Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche
Zwecke. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Da mittlerweile auch
Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht
ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine
privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit der
Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende
Gewährleistung/Garantie völlig zu verzichten. Eine Rücknahme ist
ausgeschlossen, außer, der Artikel entspricht nicht der Beschreibung.
Mit einem Gebot erklärt sich der Bieter/Käufer damit einverstanden. Wer
damit nicht einverstanden ist nimmt bitte davon Abstand, ein Gebot
abzugeben..