Ab sofort schreibt das neue EU-Gesetz nachfolgenden Vermerk bei Privatverkäufen vor: "Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware, sofern nicht anders beschrieben. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie völlig zu verzichten. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, außer, der Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Mit einem Gebot erklärt sich der Bieter/Käufer damit einverstanden. Wer damit nicht einverstanden ist nimmt bitte davon Abstand, ein Gebot abzugeben..