Garantiebedingungen
Garantieleistungen gelten für die angegebene Dauer, gerechnet ab der Übergabe des Produktes an den Kunden (Rechnungsdatum). Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Kein Anspruch besteht bei Verschleißteilen (Zündkerze, Riemen, Filter, Messer & Benzin-Motor), Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder durch Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen, Ausfälle der elektrischen Anlage bei Nichtbeachtung der elektrischen Vorschriften: VDE-Bestimmungen 0100, DIN 57113/VDE 0113. Weiterhin besteht kein Gewährleistungsanspruch bei Funktionsstörungen und Abnützungserscheinungen, die auf gebrauchsüblichen Verschleiß (z.B. auch gewerblicher Dauerbetrieb), Überlastung, fehlerhafte Wartung oder unsachgemäße Eingriffe am Gerät durch den Käufer oder durch Dritte verursacht wurden.
Die Garantie umfasst nach Wahl des Herstellers den unentgeltlichen Ersatz oder die Instandsetzung aller Teile, die zur Beseitigung von nachweisbaren Mängeln notwendig sind. Die Abwicklung erfolgt über den Handel.
Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit oder eine neue Garantiezeit auf ersetzte oder instandgesetzte Teile.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Folgeschäden, können aus der Garantieleistung nicht hergeleitet werden und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben ausdrücklich unberührt.