und mehr als 15 Jahre Online-Erfahrung
alle gekennzeichneten Produkte
und kostenlose Retouren
Menu 4415769 BottleGrinder - Salz-/Pfeffermühle Nude
- Set bestehend aus je einer Salz- und Pfeffermühle
- Hochwertiges Mahlwerk aus Keramik
- Einstellbarer Mahlgrad
- Minimalistisches Design - Der Hingucker in Ihrer Küche
BottleGrinder Salz- und Pfeffermühle von Menu
- Set bestehend aus je einer Salz- und Pfeffermühle der dänischen Marke Menu
- Farbe: Nude mit Walnuss-Holzdeckel
- Designed von Norm Architects
- Hochwertiges und leistungstarkes Mahlwerk aus Keramik
- Einstellbarer Mahlgrad
- Upside-Down-Design, die Gewürzmühlen streuen nur, wenn sie herumgedreht werden
- Material der Mühle: ABS-Kunststoff mit gummierten Belag für einen handfesten Griff
- Höhe des Produkts: 20,5 cm
- Durchmesser: 8 cm
- Gewicht: ca. 0,6 kg
Hello, we are Grinders - not vases
"Wir wollten ganz weit weg von den erwartbaren Mühlen kommen und stattdessen die Leute dazu ermuntern, mit Gewürzen, Körnen, Samen und all den anderen modernen Zutaten in der Küche zu experimentieren", sagt der Designer Jonas Bjerre-Poulsen von Norm Architects.Menu präsentiert eine Salz- und Pfeffermühle, die fasziniert und neugierig macht. Wie alle Produkte von Menu, ist dieser BottleGrinder für diejenigen gedacht, die zeitgemäßes und minimalistisches Design bevorzugen. Ein echter Hingucker in Ihrer Küche!
Jedes Korn kleinkriegen
Die leistungsstarken Keramikmühlen sind einfach zu bedienen und lassen sich mühlelos mit Zutaten Ihrer Wahl wie Salz und Pfeffer, getrockneten Beeren oder Walnüssen befüllen. Seien Sie kreativ!Als Material für die Bottle Mühle wählten die Designer von Norm und Menu ABS-Kunststoff mit einem Gummibelag. Für einen handfesten Griff und Haltbarkeit.
Das Upside-Down-Design stellt sicher, dass Salz und Pfeffer nur dann herausstreuen, wenn die Gewürzmühlen herumgedreht werden. Stehen die Gewürz-Flaschen aufrecht, bleiben Salz und Pfeffer im Gefäß - damit nichts auf dem Tisch zurückbleibt.
Technische Daten
Lieferumfang
- Menu 4415769 BottleGrinder - Salz-/Pfeffermühle Nude
Sie interessieren sich für ein Produkt und möchten gerne mehr darüber erfahren? Treffen gleich mehrere Artikel Ihren Geschmack? Sie haben Fragen zum Anschluss eines Geräts? Unsere kompetenten Mitarbeiter im Bereich Verkauf freuen sich auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
In einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie detaillierte Auskunft rund um Küchen-Elektrogeräte sowie deren Ausstattung, vergleichbare Artikel und eventuell benötigtes Zubehör. Außerdem informieren Sie unsere Verkäufer umfassend über den Versand der Ware, Lieferzeiten und die verschiedenen Zahlungskonditionen. Wir stellen für Sie auch gerne ein individuelles Angebot zusammen oder nehmen Ihre Bestellung am Telefon entgegen. Unser geschultes Fachpersonal steht Ihnen bei allen Schritten beratend zur Seite.
Unsere Verkäufer sind gerne für Sie da!
Montag – Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00 Uhr
Telefon: 03722 5989-0
E-Mail: verkauf@moebelplus.de
Garantieerklärung - 5 Jahre Garantie
Gültig ab 01.01.2018
Diese Garantieerklärung ist gültig für alle mit einem Garantiesiegel gekennzeichneten Geräte, die ab dem
01.01.2018 gekauft wurden.
Für Geräte mit einem Kaufzeitpunkt bis einschließlich 31.12.2017 gilt folgende Regelung: Garantieerklärung (PDF - 112 KB).
1. Allgemein
Die moebelplus Deutschland GmbH & Co KG, Lindenstraße 14 in 09241 Mühlau gewährt als Verkäufer Ihnen gegenüber, soweit Sie die Voraussetzungen des Anspruchsberechtigten im Sinne der Ziffer 2. erfüllen, für die erworbenen Produkte jeweils eine fünfjährige Garantie. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen daneben Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, d.h. die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadenersatz, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt oder berührt.
2. Anspruchsberechtigter für Garantieleistungen
Ansprüche aus der Garantie stehen Ihnen als Käufer nur dann zu, wenn Sie die Produkte als natürliche Person von einem Händler erworben haben und der Kaufgegenstand zu einem Zweck erworben wurde, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen, noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Dauer der Garantie
Bei der von der moebelplus Deutschland GmbH & Co KG gewährten Garantie handelt es sich um eine Garantie mit einer Dauer von fünf Jahren. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht zugleich Beförderer ist.
4. Umfang der Garantie
Die Garantie umfasst sämtliche Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehlern, Herstellungsfehlern,
Materialfehlern oder Ausführungsfehlern beruhen. In diesem Fall übernimmt die moebelplus Deutschland GmbH
& Co KG die zur Wiederherstellung erforderlichen Materialkosten, Arbeitskosten und Fahrtkosten gemäß
nachstehenden Regelungen, die entstehen, um das Gerät in seinen ursprünglichen mangelfreien Zustand zu
versetzen. Erstattet werden jedoch nur die ortsüblichen und branchenüblichen Verrechnungssätze,
Ersatzteilkosten und Fahrtkosten. Insoweit gelten die vom jeweiligen Hersteller-Kundendienst berechneten
Sätze als vereinbarte Höchstsätze.
Die Garantie greift nur dann ein, wenn tatsächlich ein Mangel
oder ein Schaden durch Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler
entstanden ist. Werden vom Hersteller Mängel anerkannt, sind die Kosten, die durch eine Rückruf- und
Rückführaktion entstehen, nicht Gegenstand dieser Garantie.
Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert
des Gerätes, welcher hier in Ziffer 8. der Garantieerklärung definiert ist, erfolgt die Entschädigung zum
Zeitwert, d.h. in einer maximalen Höhe des Zeitwertes.
5. Garantieausschlüsse
Nicht von der Garantie umfasst sind folgende Umstände und Schäden:
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung,
- Schäden durch natürliche Abnutzung, Verschleiß, Überlastung,
- Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-/Ergänzungs-/Anbauteile und Pflegemittel,
- Schäden durch äußere Einflüsse, Ereignisse (z.B. Wasserschaden durch Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen,
- Schäden durch Laugenverschleppung (Beschädigungen und Ablagerungen durch über einen längeren Zeitraum im Wasserkreislauf verbliebenes Schmutzwasser),
- geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind (wie z.B. Geräuschprobleme),
- nicht beachten der Pflege-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäß Gebrauchsanweisung des Herstellers,
- Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzungen, Verstopfungen oder Verkalkungen),
- Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden),
- Justierungsarbeiten ohne Ersatzteiletausch,
- reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate),
- Schäden an Glas und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille, Kunststoffteile,
- Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art,
- Schäden an Scharnieren.
Da die Garantie lediglich für nicht gewerbsmäßige Nutzung bestimmt ist, entfällt die Garantie auch für Geräte, die zeitlich in einem gewerblich ausgerichteten Gastronomiebetrieb eingesetzt wurden oder einer vergleichbaren Nutzung unterlagen, zum Beispiel auch bei Freiberuflern, Organisationen oder Behörden. Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Veräußert der Garantienehmer (Garantienehmer ist ausschließlich der erste das Gerät erwerbende Endverbraucher, nicht jedoch etwaige Zwischenhändler) das versicherte Gerät, erlischt der Versicherungsschutz am Tag der Veräußerung, da die Garantie nicht übertragbar ist.
6. Nachrangigkeit bei Herstellergarantie
Das hiesige Garantieversprechen erfolgt nachrangig. Liegt eine wirksame Herstellergarantie vor, ist vorrangig die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Erst nach endgültiger - begründeter - Ablehnung der Herstellergarantie entsteht der Anspruch aus dem hiesigen Garantieversprechen.
7. Garantiefall / Abwicklung / Ausschlussfrist
Ansprüche auf Erstattung von Garantieleistungen im Schadensfall entstehen ausschließlich durch
Beauftragung des Herstellers oder einen anderen von der Firma moebelplus Deutschland GmbH & Co KG oder dem
Hersteller autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Tritt ein Mangel oder Schaden auf, der zu einer
Einstandspflicht aus dieser Garantie führen kann so hat der Garantienehmer, der Firma moebelplus GmbH den
Umstand bereits vor Mangelbeseitigung anzuzeigen, um somit dem Garantiegeber eine eigenständige
Besichtigung zu ermöglichen.
Bei voraussichtlichen Reparaturkosten, die eine Summe von 300,00 € übersteigen, hat der
Garantienehmer im Vorab eine Freigabe der moebelplus Deutschland GmbH & Co KG zur Reparatur einzuholen
und, soweit dies von der Firma moebelplus Deutschland GmbH & Co KG gefordert wird, im Vorab einen
Kostenvoranschlag einzusenden.
Nach durchgeführter Reparatur hat der Garantienehmer, soweit dieser Garantieansprüche geltend
machen will, eine Kopie der Geräterechnung mitsamt einer Kopie der Garantieerklärung und der
Schadensbeschreibung sowie der Reparaturrechnung dem Garantiegeber zuzusenden. Der Garantiegeber wird dann
eine endgültige Prüfung vornehmen.
Im Falle der Vorlage eines Garantiefalls werden die entsprechenden Reparaturkosten gemäß Ziffer 4.
in Verbindung mit der hiesigen Regelung erstattet.
Der Garantienehmer ist verpflichtet, sämtliche Angaben in Bezug auf die Umstände, die zum
Schadensfall geführt haben, wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen und bei der Aufklärung der Ursachen
mitzuwirken.
Werden hierbei fehlerhafte Angaben getätigt, ist der Garantiegeber berechtigt, wegen
Verletzung der sich daraus ergebenden Obliegenheitspflichten die Garantieleistung abzulehnen.
Sämtliche Belege gemäß obiger Aufstellung und mithin die Ansprüche aus einer Garantieleistung
müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Schadensbehebung bei der Firma moebelplus Deutschland
GmbH & Co KG eingereicht werden. Bei der Frist von zwei Monaten handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Ist die Frist verstrichen, ist der Garantieanspruch insoweit unwiederbringlich verfallen.
Der Garantienehmer ist zudem verpflichtet, etwaige ausgetauschte Bauteile bis zur endgültigen
Regulierung des Garantiefalls oder bis zur schriftlichen Freigabe seitens der Firma moebelplus Deutschland
GmbH & Co KG aufzubewahren oder für die Aufbewahrung Sorge zu tragen.
8. Höchsthaftung
Der Anspruch auf Garantieleistung ist der Höhe nach beschränkt.
Insoweit ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten begrenzt auf den Zeitwert des
gekauften Produktes. Die Parteien vereinbaren, dass der Zeitwert in den ersten zwei Jahren nach dem
Kaufdatum 100 % des Kaufpreises beträgt. Der Zeitwert im dritten Jahr beträgt 80 % des tatsächlichen
Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung, im vierten Jahr 70 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß
Anschaffungsrechnung und im fünften Jahr noch 60 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß
Anschaffungsrechnung. Sofern ein Garantiefall vorliegt und ein Garantieanspruch gegeben ist, beschränken
sich die Erstattungsansprüche der Höhe nach auf diese Zeitwerte. Selbiges gilt insoweit dann, wenn die
Reparaturkosten höher sind, als der Zeitwert des Gerätes oder auch eine Beseitigung des Mangels
wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, da die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden.
In dem Fall, in dem die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden, kann der Garantienehmer
statt der tatsächlichen Reparatur die Zeitwertentschädigung verlangen. In diesem Fall ist neben der
Einreichung der unter Ziffer 7. genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen des Garantiegebers auch das
defekte Gerät zur Prüfung und im Falle eines Garantiefalls zum Verbleib an den Garantiegeber einzureichen.
Über den Zeitwert darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Höchstentschädigung
gemäß Zeitwert beinhaltet auch sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines
Kostenvoranschlages oder etwaiger angefallener Fahrtkosten.
9. Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieses Garantieversprechens ist auf folgende Länder beschränkt:
- Deutschland
- Österreich
- Niederlande
- Belgien
- Luxemburg
10. Anzuwendendes Recht
Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden.