2K ACRYL LACK / RAL freie Auswahl
2K Einschicht Acryllack / Einzeln oder als Set.
Set-Inhalt:
4,0 Liter 2K RAL-Lack - freie Auswahl
2,0 Liter Härter
1,0 Liter Acrylverdünnung
2K RAL Lack: effektive Luftrocknung schon ab 10 °C. Einbrennen ist nicht notwendig.
Glanzgrad :
- hochglänzend
Anwendungsbereich.
Hochwertige Lackierungen und Lackausbesserungen von Fahrzeugen, Bau- und Landmaschinen, Fassadenbauteilen, hochbeanspruchten Maschinen und Konstruktionen.
Eigenschaften, Anwendung,Trocknung.
- Paintsystems 2K-Acryllack ist ein hochwertiger Lack mit effektiver Lufttrocknung. Ein für die 2K Lacke typisches Einbrennen in der Trocknungskabine bei 60 °C-80 °C kann zwar die Trocknungszeit beschleunigen, ist aber bei dem Lack nicht notwendig. Der Lack zeichnet sich durch seine sehr gute chemische und mechanische Beständigkeit aus.
- Einschichtlack, es muss kein zusätzlicher Klarlack verwendet werden.
- Effektive und kurze Luftrocknung schon ab 10 °C. Einbrennen ist nicht notwendig.
- Sehr guter Verlauf.
- Hohe Deckkraft.
- Farbton nach RAL kann bis zu 5% abweichen
- Elektrostatisch verarbeitbar.
- Hohe UV- und Wetterbeständigkeit.
- Sehr gute Wasserbeständigkeit.
- Lösemittelfest, benzinfest, kratzfest.
- Theoretische Ergiebigkeit ca. 4,5 - 5 m2 / kg bei 50 µm Trockenschichtdicke.
- Temperaturbeständigkeit: Dauerbelastung: 100 °C; Kurzzeitbelastung: 180 °C.
- Mischverhältnis Lack/Härter 2:1 nach Volumen oder 3:1 nach Gewicht.
- Topfzeit ca. 3 Std.
- Luft / Fließbecher: 3 - 5 bar, 1,3 - 1,5mm Düse, 2 - 3 Spritzgänge, 10 - 15 % Verdünnungszugabe.
- HVLP: 2,5 - 3 bar, 1,3 - 1,4mm Düse, 2-3 Spritzgänge, 10-15 % Verdünnungszugabe.
- Ablüftzeit ca. 5 Min. bei 20 °C zwischen den Spritzgängen.
- Trocknung (20 °C).
Staubtrocken: 25-30 Minuten
Griffest: 2-3 Stunden
Montagefest: 6-8 Stunden
Die Endhärte wird nach 5-6 Tagen erreicht.
wichtige Hinweise!
- Nur auf lösemittelverträgliche Oberflächen sprühen.
- Die Farblacke werden erst nach Ihrer Bestellung frisch angefertigt.
- Kundendefinierte Lackanfertigung und Setzusammenstellung.
- bitte immer vor Lackierung den Farbton prüfen!
Schutzmaßnahmen, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise.
Eine persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen.
Atemschutzmaske Typ: A2/P2.
Schutzhandschuhe, z.B. aus Latex oder Nitril.
Gefahrenhinweise
Härter
Gefahr
Gefahrenhinweise (CLP)Gefahr
VOC-Verordnung:
Wegen der seit 01.01.2007 geltenden VOC-Verordnung (2004/42/EC oder 199/13/EC) gelten folgende Bestimmungen: Von uns angebotene Lacke, welche nicht als VOC-konform gekennzeichnet sind, dürfen nur eingeschränkt eingesetzt werden, wie z.B. für die Restaurierung von Oldtimern, zum Befüllen von Spraydosen, Industrielackierungen (z.B. Metall ohne Fahrzeugbezug), die Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden. Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür, dass nur VOC- konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen verwendet werden. Der Käufer bestätigt mit seinem Kauf bei P&S Autolackcenter, dass er der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut ist und durch die P&S Autolackcenter darüber ausreichend informiert wurde. Er bestätigt, dass er die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkte ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle verwendet. Die Verantwortung für die Verwendung innerhalb dieser Richtlinien, geht für die bei P&S Autolackcenter gekauften Produkte an den Käufer über.
ALLE UNSERE LACKIER- & CHEMIEPRODUKTE, SIND NUR FÜR DEN FACHMÄNNISCHEN GEBRAUCH BESTIMMT !
Beim Kauf von Chemischen Erzeugnissen aus unserem Produktsortiment,
durch das Akzeptieren unserer AGB´s, geben Sie an, dass Sie ein professioneller Anwender
(Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und
Lehranstalten)und mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem als Abnehmer bestätigen Sie,
dass Sie entweder bei geplanter Weiterveräußerung über eine Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV
verfügen, oder als Endabnehmer die Ware nur in zulässiger Art verwenden und nicht auf
eine unerlaubte Weise weiterveräußern oder Verwenden wollen. Sie verpflichten sich,
beim Auspacken und Verarbeitung unserer Produkte, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, wie z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzbrille, Atemschutzmaske .