Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen - blanko

Alle Ausweise vom Fachverlag und kein rechtsunsicherer Selbstdruck!!!

Bei größeren Mengen erstellen wir gerne ein individuelles Angebot!

Die Ausweise bestehen aus unempfindlichen Spezialpapier, Farbe (kann technisch bedingt abweichen) siehe Abbildung, Format einer Seite: 7,5 x 10,5 cm,

Zur Dokumentation der Eignung / Tauglichkeit, Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen, der jährlichen Unterweisungen und der Erteilung des schriftlichen Bedienerauftrages gemäß u. a. DGUV G 308-008.

Der Bedienerausweis bestätigt die Tauglichkeit = Eignung des Bedieners sowie seine erfolgreichen Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen z. B. für Anbaugeräte und spezielle Einsätze.

Die Erfüllung dieser Vorgaben ist die Voraussetzung für die Erteilung des Bedienerauftrages. Ein Lichtbild des Bedieners kann eingeklebt werden. Die Ausstellung eines solchen Bedienerausweises ist von größter Wichtigkeit, da nur ein fachkundig ausgebildeter und beauftragter Mitarbeiter derartige Maschinen führen darf.

Somit sind die Beauftragung und alles damit Zusammenhängende auch juristisch eindeutig und ideal in einem Dokument festgehalten. Auch ein Lichtbild des Fahrers kann eingeklebt werden.


  • Alle Scheine erfüllen die aktuellen berufsgenossenschaftlichen und DGU-V Vorschriften
  • Mit diesen Scheinen sind alle Zusammhänge juristisch eindeutig in einem Dokument festgehalten.
  • Geeignet für die gesamte Dokumentation der Aus-, Fort- und Zusatzausbildung
  • Herausgegeben durch einen Fachverlag für Arbeitssicherheit.
  • Autor: Rechtsanwalt Bernd Zimmermann