Stabila Kreuzlinienlaser LAX300

Beschreibung


Kreuzlinienlaser Stabila LAX300

• Schutzklasse: IP 54
• Laserklasse: 2
• Arbeitsbereich: 20 m
• Nivellierung: selbstnivellierend, für Arbeiten direkt auf den Laserlinien
• Selbstnivellierbereich: ca. ± 4,5°
• Nivelliergenauigkeit: ± 0,3 mm/m
• Liniengradheit: ± 0,2 mm/m
• Genauigkeit Lotstrahl oben: ± 0,3 mm/m
• Genauigkeit Lotstrahl unten: ± 0,4 mm/m
• Leistung: < 1 mW
• Betriebsdauer: ca. 20 Std.
• Wellenlänge: 635 mm
• Mit Stativgewinde: 1/4"
• Drehbares Gehäuse mit ausziehbarem Fuß zur Höhenverstellung für direktes Arbeiten an U-Profilen
• Magnetische Befestigung an metallischen Gegenständen

• Lieferumfang:
- Batterien: 3 x AA (Bestell-Nr.: 62 079 47)
- Zielplatte
- Wandhalterung
- Gürteltasche

Technische Daten
Marke: STABILA®

Details

HAN: 18327
Hersteller: STABILA
WEEE: 10003839
Zustand: neu

Warnhinweise




Allgemeine Sicherheitshinweise:

Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen! Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.

Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten. Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!