Bitte unbedingt beachten:
0% MwSt. ab 2023 auf PV Anlagen und Montagematerial
Der Steuervorteil ist an Bedingungen geknüpft:
Umsatzsteuer mit “0%” (Befreiung nach § 12
Abs.3 Nr. 1 UStG für PV Anlagen 2023) ich versichere, dass folgende
Bedingungen erfüllt sind:
Ich bin Betreiber einer gekauften PV-Anlage, die im Marktstammdatenregister eingetragen ist / wird.
Es ist eine wohnungsnahe Errichtung - private oder öffentliche Nutzung. es besteht kein gewerblicher Weiterverkauf. Die bestellten Komponenten werden ausschließlich für die Installation einer PV Anlage unter o. g.
Bedingungen verwendet.
Es besteht eine Haftung für falsche Angaben in diesem Zusammenhang: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Berechtigung für den Nullsteuersatz nicht besteht oder bestand, wird der muss der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt werden und der daraus resultierende
Differenzbetrag wird dem Auftragnehmer belastet. Der nicht berechnete
Mehrwertsteuer Betrag ist sofort fällig.
Der Auftraggeber akzeptiert die AGB des Verkäufers