für Camper, Wohnmobile, etc.
Die Kennzeichnungspflicht sollten auch deutsche Camper berücksichtigen, wenn sie nach Frankreich reisen.
Die
Warnhinweise (vorgeschriebene Höhe 25 Zentimeter, Breite 17 Zentimeter)
müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein. D.h. sie benötigen 3 Stück.
Dabei ist zu beachten, dass die Kennzeichen und die vorgeschriebenen Beschriftungen des Fahrzeugs sichtbar bleiben.
Wohnmobil-Fahrern wird empfohlen, einen Schild mit Bussymbol zu verwenden, weil es sich bei den Wohnmobilen um Fahrzeuge zur Personenbeförderung und nicht zur Güterbeförderung handelt.
Wer die neue Verordnung (ab 1.1.2021) missachtet, riskiert ein Bußgeld über 135 Euro.
- Lleichtes, langlebiges Alublech mit Hochglanz-Schutzschicht, agerundete Ecken (R5)
- Abm.: 250 x 170 mm
- leuchtende Farben
- mit 4 Saugnapfhalter (schraubbar: können von vorne oder hinten angebracht werden)
Unser Schild ist aus Metall: kein Plastik / PVC, keine aufgeklebte Folie - unsere Saugnäpfe haben keine billigen Nupsis, sondern sind mit Gewinde und Rändelschraube versehen und sowohl für Innen- als auch Aussenanbringung verwendbar !