Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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Signalwort | Achtung! | ||
H-Sätze | H222: Extrem entzündbares Aerosol. H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H229: Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | ||
EUH-Sätze | EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. | ||
P-Sätze | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211: Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P301+P312: Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P370+P378: Bei Brand: … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P410+P412: Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. P501: Inhalt / Behälter gemäß den behördlichen Vorschriften entsorgen. |