Die Grundig DSB 2000 besticht mit Dolby Atmos Sound und einer Gesamtleistung von 280 Watt. Klänge werden in 3D um den Nutzer erzeugt und machen das Hörerlebnis so noch intensiver. Die DSB 2000 kann Inhalte bequem über HDMI, Klinke, den optischen Ausgang sowie Bluetooth 4.2 abspielen.



TypSoundbar
Farbeschwarz
EAN4013833038672
Hersteller-Nr.GSS1060
Kanäle2.1
KomponentenDies ist eine einzelne Soundbar inklusive drahtlosem Subwoofer
AudioFrequenzbereich60 Hz - 20 kHz
Musikbelastbarkeit280 Watt
Anschlüsse1x 3,5-mm-Line-In-Buchse, 1x optischer Digitaleingang, 1x HDMI-Eingang
SubwooferAnzahl Boxen1
Gewicht je Box4,2 kg
Abmessungen (BxHxT)Breite: 200 mm x Höhe: 320 mm x Tiefe: 230 mm
SoundbarAnzahl Boxen1
Gewicht je Box2.800 Gramm
Abmessungen (BxHxT)Breite: 887 mm x Höhe: 60 mm x Tiefe: 113 mm
StromversorgungStromverbrauchStandby0,5 W
KommunikationBluetoothVorhanden
FeatureAuto Standby
ZubehörVorhandenWandhalterung, Fernbedienung, Optisches Kabel, Kurzanleitung
Gewicht7 kg





















Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im
Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien
abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am
Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt
haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag
zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe
der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene
Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke
quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.


Hinweise zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):
Seit dem 24.03.2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte gem. § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG nicht mehr dem Hausmüll zur Entsorgung zugeführt werden, sondern Sie sind verpflichtet, ein Altgerät nach Gebrauch einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Bringen Sie daher Elektro- und Elektronikartikel nach ihrer Lebensdauer zu ihrer regionalen Sammelstelle. Die Rücknahme ist für Endverbraucher kostenlos. Möglicherweise holen die kommunalen Entsorgungsträger die Altgeräte auch beim Enderbraucher im privaten Haushalt ab. Wir empfehlen, sich über den für Sie jeweils gültigen lokalen Abfallkalender oder aber bei Ihrer Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltung über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten zu informieren. 



Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise