Der Verfassungsrechtler und Rechtstheoretiker Hans Kelsen (1881-1973) wird weithin als einer der bedeutendsten, vielleicht sogar als der beherrschende Denker des 20. Jahrhunderts angesehen. Die Beiträge dieses Bandes reflektieren die von Kelsen auf besonders originelle Weise behandelten Themen auf dem neuesten Stand der Forschung. Es geht unter anderem um Normativität und Objektivität im Recht, um die Verfassung als Grundlage des positiven Rechts und um die Letztbegründung des Rechts durch eine "Grundnorm", um die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung und um seine Argumente für einen Bundesstaat, um den neukantianischen Hintergrund seiner Rechtstheorie, um seine Lehre von der Rechtsgeltung, um die monistische Auffassung von Staatsrecht und Völkerrecht in der Wiener Schule, schließlich auch um seine Auseinandersetzung mit Max Adler und Eugen Ehrlich.
ist emeritierter Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. Geboren 1941, war bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2011 Professor of Philosophy und William Gardiner Hammond Professor of Law an der Washington University in St. Louis (USA); Mercator-Gastprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; seit 2019 Leiter der Kieler Hans Kelsen-Forschungsstelle.
Stanley S. Paulson und Michael Stolleis : Vorwort Robert Alexy : Hans Kelsens Begriff der Verfassung - Juan Antonio Garcia Amado : Grundnorm und Gewohnheitsnorm bei Kelsen - Martin Borowski : Die Lehre vom Stufenbau des Rechts nach Adolf Julius Merkl - Eugenio Bulygin : Das Problem der Geltung bei Kelsen - Stefan Hammer : Braucht die Rechtstheorie einen Begriff vom subjektiven Recht? Zur objektivistischen Auflosung des subjektiven Rechts bei Kelsen - Carsten Heidemann : Der Begriff der Zurechnung bei Hans Kelsen - Joachim Hruschka : Die Zurechnungslehre Kelsens im Vergleich mit der Zurechnungslehre Kants - Peter Koller : Zur Theorie des rechtlichen Stufenbaues - Stefan Korioth : ... soweit man nicht aus Wien ist oder aus Berlin: Die Smend/Kelsen-Kontroverse - Klaus Luderssen : Hans Kelsen und Eugen Ehrlich - Gerald Mozetia? : Uber den Stellenwert tranzendentaler Argumente bei Hans Kelsen und Max Adler. Ein Vergleich - Christian Neschwara : Kelsen als Verfassungsrichter: Seine Rolle in der Dispensehen-Kontroverse - Ulfrid Neumann : Wissenschaftstheorie der Rechtswissenschaft bei Hans Kelsen und Gustav Radbruch: zwei neukantianische Perspektiven - Theo Ohlinger : Die Einheit des Rechts. Volkerrecht, Europarecht und staatliches Recht als einheitliches Rechtssystem? - Stanley L. Paulson : Zwei radikale Objektivierungsprogramme in der Rechtslehre Hans Kelsens - Wolfgang Pircher : Der umkampfte Staatsapparat. Hans Kelsen und Max Adler: zuruck zu Lassalle oder vorwarts zu Marx? - Martin Schulte : Hans Kelsens Beitrag zum Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre - Alexander Somek : Ermachtigung und Verpflichtung. Ein Versuch uber Normativitat bei Hans Kelsen - Ewald Wiederin : Kelsens Begriffe des Bundesstaats
English summary: In his capacity as a constitutional lawyer and as a legal theorist, Hans Kelsen (1881-1973) is widely regarded as the leading figure of the 20th century. This volume reflects the best of current research on themes that Kelsen dealt with in a highly innovative manner: normativity and objectivity in the law, the constitution as a foundation for positive law and as a basic norm, the theory of the hierarchical structure of the legal system, the neo-Kantian dimension of legal theory, the doctrine of legal validity, monism in public international law and his rejoinder to the Austro-Marxist Max Adler and to Eugen Ehrlich, the founder of legal sociology. German description: Der Verfassungsrechtler und Rechtstheoretiker Hans Kelsen (1881-1973) wird weithin als einer der bedeutendsten, vielleicht sogar als der beherrschende Denker des 20. Jahrhunderts angesehen. Die Beitrage dieses Bandes reflektieren die von Kelsen auf besonders originelle Weise behandelten Themen auf dem neuesten Stand der Forschung. Es geht unter anderem um Normativitat und Objektivitat im Recht, um die Verfassung als Grundlage des positiven Rechts und um die Letztbegrundung des Rechts durch eine Grundnorm, um die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung und um seine Argumente fur einen Bundesstaat, um den neukantianischen Hintergrund seiner Rechtstheorie, um seine Lehre von der Rechtsgeltung, um die monistische Auffassung von Staatsrecht und Volkerrecht in der Wiener Schule, schliesslich auch um seine Auseinandersetzung mit Max Adler und Eugen Ehrlich.