Die neuen Kostal Plenticore plus Wechselrichter sind am einfachsten als universell zu bezeichnen. Neben den 2 regulären MPP Trackern steht ein weiterer als variable Ausführung zur Verfügung. Hier kann alternativ zu einer dritten Dachausrichtung ein Hochvolt-Batteriespeicher angeschlossen werden. Dadurch entsteht ein höchst effizientes DC gekoppeltes Speichersystem. Neben einem ansprechenden neuen Design entstand auch ein separater Anschlussraum für alle notwendigen Schnittstellen. Durchgehende Eigenverbrauchsmessung, dynamische Leistungsregelung, intelligentes Schattenmanagement und das bewährte kostenlose Kostal Portal sind an Bord. Durch den integrierten Webserver ist auch eine lokale Nutzung möglich. 

Produktvorteile

Produkteigenschaften Kostal Plenticore plus 8.5


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* Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12
Abs. 3 UStG

Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen
Artikel zu einem ermäßigten MwSt.-Satz von 0% gem. § 12 Abs. 3 UStG zu
erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die
folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Gemäß § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der
Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage,
einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen
Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen
erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen,
Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl
dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen
gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut
Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder
betragen wird.

Sofern Sie den „Steuersatz“ in der Variante „0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3
UStG“ wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind
und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen
sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende
Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung
der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30
Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht
zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten
MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und
müssen bei der Einstellung „Steuersatz“ die Variante 19% MwSt. auswählen.

Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die
Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.