PRIVATVERKAUF
Da es sich bei meinen Auktionen ausnahmslos um Privatverkäufe handelt, muss ich gemäß der geltenden Rechtssprechung jegliche Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung und Umtausch inklusive der Anwendung des neuen EU-Rechts ausschließen. Dies ist Bestandteil des Kaufvertrages und wird vom Käufer durch die Abgabe eines Gebotes anerkannt.