Mit diesem Ride-on Mercedes-Benz AMG GLC 63 S Coupé holt man sich Fahrspaß für die Kleinen nach Hause. Einsteigen, Startknopf drücken, LED-Licht an und Gas geben. Wer hat als Kind nicht davon geträumt? Jetzt kann dieser Traum wahr werden mit dem Ride-on Mercedes-Benz AMG GLC 63 S Coupé von Jamara. Mit Türen, die sich manuell öffnen lassen, eine getönte Windschutzscheibe, einem beleuchteten Armaturenbrett mit Speicherkarten-Slot (Micro SD), AUX- und USB-Anschluss sowie Allradantrieb, Hupe und Motorgeräusch beim Start kommt der kleine Flitzer daher, einfach an der Steckdose auftanken und mit Softanlauf los cruisen.



ArtKinderfahrzeug
Farbeschwarz
EAN4042774456719
Hersteller-Nr.460648
SerieRide-On
Inhalt/Ausstattung2-Gang (langsam, schnell), Allradantrieb, 2WD / 4WD umschaltbar, Speicherkarten-Slot (Micro SD), AUX-Anschluss, USB-Anschluss, MP3-Wiedergabe, Musik, Motorsound beim Start, Hupe am Lenkrad, Schlüsselloser Startvorgang per Startknopf, 4 Leistungsstarke Antriebsmotoren, Leistungsstarker 12 V Akku für lange Fahrzeit, Getönte Windschutzscheibe, LED-Scheinwerfer, Rücklicht, Beleuchtetes Armaturenbrett, Ultra-Grip Gummiring an den Rädern, Gefederte Hinterachse, Trage und Ziehgriff mit Transportrollen ausklappbar, Türen lassen sich manuell öffnen und schließen, Batteriespannungsanzeige
Altersempfehlungvon 36 Monaten bis 6 Jahren
ZielgruppeKindergartenkinder
FahrzeugtypAuto
BedienungElektronisch
BauweiseVierrädrig
WarnhinweiseAchtung: Benutzung nur unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen!
Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten!
Achtung: Erstickungsgefahr wegen verschluckbarer Kleinteile!
Achtung! Nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen und im Straßenverkehr benutzen. Es besteht Unfall- und Verletzungsgefahr. Dieses Spielzeug hat keine Bremse. Dieses Spielzeug ist aufgrund seiner Höchstgeschwindigkeit nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.
ZubehörvorhandenFahrakku, Ladegerät 230 V, Anleitung
AbmessungBreite: 700 mm x Höhe: 550 mm x Tiefe/Länge: 1.150 mm
Gewicht15,6 kg



















Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im
Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien
abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am
Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt
haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag
zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe
der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene
Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke
quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.


Hinweise zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):
Seit dem 24.03.2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte gem. § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG nicht mehr dem Hausmüll zur Entsorgung zugeführt werden, sondern Sie sind verpflichtet, ein Altgerät nach Gebrauch einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Bringen Sie daher Elektro- und Elektronikartikel nach ihrer Lebensdauer zu ihrer regionalen Sammelstelle. Die Rücknahme ist für Endverbraucher kostenlos. Möglicherweise holen die kommunalen Entsorgungsträger die Altgeräte auch beim Enderbraucher im privaten Haushalt ab. Wir empfehlen, sich über den für Sie jeweils gültigen lokalen Abfallkalender oder aber bei Ihrer Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltung über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten zu informieren. 



Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise