Die NIGHT BREAKER LED Familie - OSRAMs erste strassenzugelassene LED-Nachrüstlampe
Mit OSRAM sehen und gesehen werden. Sehr hohe, kaltweiße, tageslichtähnliche Farbtemperatur. Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere bei Nachtfahrten
Vibrations resistent, umweltfreundlich und kosteneffizient
Systematische Qualitätsmaßnahmen untermauern die erstklassige Verarbeitung und Funktionalität unserer Produkte. Innovative Technologie und herrvoragende Qualität zahlen sich für unsere Kunden aus
Mit der neuen NIGHT BREAKER LED GEN 2 kommt jetzt die nächste Generation der straßenzugelassenen H7-LED Nachrüstlampen von OSRAM auf den Markt.
Von OSRAM weiterentwickelt, optimiert und neu designt - Die neue NIGHT BREAKER LED GEN 2 H7.
Diese beeindruckt durch eine verbesserte optische Gestaltung, die eine noch höhere Leuchtdichte ermöglicht und dadurch eine optimierte Ausleuchtung erzielen kann.
Sie überzeugt mit einem überarbeiteten innovativen Design für einen moderneren Look und zeichnet sich durch ein effizienteres thermisches Management aus, das zu einer geringere Wärmelast führen kann. Mit den straßenzugelassenen Nachrüstlampen von OSRAM können Sie von energieeffizientem, hellem und modernem LED-Licht profitieren.
Mit der neuen NIGHT BREAKER GEN 2 H7-LED kann jetzt bei noch mehr Fahrzeugen die Funktion des Abblend- und Fernlichts auf modernste LED-Technologie umgerüstet werden. Diese LED-Austauschlampen sind als Ersatz für herkömmliche H7-Lampen und -Sockel geeignet. Sie bieten ein modernes und helles weißes Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6000 Kelvin und beeindrucken mit bis zu 230% mehr Helligkeit, während die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer die zulässigen Maximalwerte um bis zu 50% unterschreitet.
Zusammenfassend trägt eine gute und helle Beleuchtung am Auto wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, indem sie die Sichtbarkeit und die Sicht verbessert, das Unfallrisiko reduziert und gesetzliche Anforderungen erfüllt.
Rechtliche Hinweise
1) Zugelassenes LED-Fahrzeuglicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder, mit Genehmigung oder für die eine gleichwertige Genehmigung Anwendung findet sowie die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.osram.com/nb-led
2) Im Vergleich zu den Mindestanforderungen der ECE R112, während die Blendung die zulässigen Maximalwerte um bis zu 50% unterschreitet
3) Im Vergleich zu traditionellen Halogenlampen
4) Genaue Bedingungen unter: www.osram.de/am-garantie
Die Beleuchtungstechnologie von Osram zeigt beeindruckende Performance und höchstes Design. Ob Halogen-, XENON- oder Signal-Lampen, hebt Osram die Grenzen auf und bringt wegweisende Technik auf den Markt.
Von Saison zu Saison wird die Hälfte aller weltweit gefertigten Personenkraftwagen mit den Lichtquellen von OSRAM ausgestattet. Zu OSRAM seinen Kunden zählen die größten internationalen Unternehmen der Autoindustrie. Seit Jahren vertrauen sie auf Lichtlösungen, die stets die wachsenden Sicherheitsanforderungen erfüllen und im Wettbewerbsumfeld durch höchste Qualitäts- und Leistungsstandards überzeugen.
Osram ist noch in weiteren Bereichen der Beleuchung aktiv außerdem auch in der Automobilwartung & Ausrüstung.
Mehrwertsteuer gemäß §12 Absatz 3 UstG für Photovoltaikprodukte
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ändert sich dadurch nicht.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
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