MAKITA - BOSCH -STIHL gewährt auf jedes Neuteil und
Gerät eine Garantie. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung. Die
Gewährleistungsfrist für Teile beträgt 6 Monate. Die Garantie deckt
Konstruktions- und Herstellungsfehler ab, deckt jedoch keine Schäden ab, die
durch unsachgemäßen Gebrauch oder normale Abnutzung entstehen.
Reparaturen mit Zukaufteilen sollten nur von autorisierten Personen oder
zertifizierten Servicepartnern durchgeführt werden, weshalb das
Reklamationsverfahren erforderlich ist.
Voraussetzung für alle oben genannten Vereinbarungen ist, dass die
empfohlenen Werkzeugreparaturverfahren befolgt werden. Unter keinen Umständen
deckt die Garantie die unsachgemäße Reparatur von Werkzeugen, die Verwendung
von Werkzeugen oder den Umgang mit Werkzeugen in einer nicht empfohlenen
Weise ab
Rücksendungen von Teilen mit sichtbaren Gebrauchs-, Montage-, Anschlussspuren
etc. werden nicht akzeptiert bzw. deren Annahme führt zu einer Kürzung der
Rückerstattung im gesetzlich maximal vorgesehenen Umfang.
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