Lange LebensdauerDie STORAGE Serie bietet Ihnen eine perfekte Lebensdauer und Leistung. |
Maximale SicherheitDie Sicherheit des Lithium-Eisenphosphat hat sich als besonders eigensicher bewährt. |
Mehr FlexibilitätDurch die Parallelschaltung weiterer Batterien wird die gewünschte Kapazität erreicht. |
Ultra KompaktDank ihrer gleichförmigen und leichten Bauweise ist so ein platz- und gewichtssparender Speicher mit wenig Aufwand möglich. |
Eine XENES LiFePO4 Batterie ist ein sofort einsetzbarer Batteriespeicher, welcher wenig Platz benötigt und ein geringes Gewicht mit sich bringt. Die im Kunststoffgehäuse untergebrachte Batterie besteht dabei aus mehreren Zellen und einem vorkonfigurierten Batteriemanagementsystem.
Die für Lithium-Akkus typischen schnellen Lade- und Entladeeigenschaften, speichern große Mengen an Energie in einem kurzen Zeitraum und geben sie ebenso schnell wieder zur Nutzung ab.
Viele Vorteile des Lithium Eisenphosphates machen die XENES LiFePo4 Akkumulatoren (auch LFP genannt) zu einem perfekten Begleiter für jede Erzeugungsanlage, egal ob im Kraftwerk Zuhause, im Wohnwagen oder im Boot.
Neben der flexiblen Konfiguration der gesamten Kapazität von 5,12 kWh bis 51,2kWh. Die für Lithium-Akkus typischen, schnellen Lade- und Entladeeigenschaften speichern große Mengen an Energie in einem kurzen Zeitraum und geben sie ebenso schnell wieder zur Nutzung ab – und das mit einer nutzbaren Kapazität von 90 Prozent! Das prädestiniert den XENES-Storage 5,12B für den Einsatz in solaren Speicherlösungen für Privathaushalte.
EVE Power fertigt unter einer Vielzahl von Lithium Ionen Zellen prismatische LFP Zellen für den Strom- und Energiespeichermarkt mit Kerntechnologien für die Entwicklung von Batteriezellen und die Systemintegration.
EVE verfügt über hochgradig automatisierte Konfiguration der Produktionslinien.
Das Batterie-Management-System schützt jedes Batteriemodul vor ungünstigen Bedingungen und sorgt somit für einen sicheren und ausfallfreien Dauerbetrieb des Batteriespeichers. Dabei ist es egal, wie viele Speichermodule im Einsatz sind. Das über Jahre bewährte Kommunikationsprotokoll von Pylontech wird von einer breiten Auswahl von Wechselrichtern direkt unterstützt. Das BMS bietet Schutz vor Tiefentladung, Überspannung, Überlastung, Über- und Untertemperatur, Kurzschluss und sorgt für eine ausgewogene Nutzung aller Module und Zellen.
Morgens und abends besteht in Wohngebäuden ein höherer Energiebedarf, die erzeugte Solarenergie erreicht dagegen erst am Mittag ihren Höchstwert. Die Batteriespeichersysteme gleichen die Differenz zwischen Verbrauch und Erzeugung elektrischer Energie aus. Bereits ein kleiner Batteriespeicher bis 15 kWh optimiert in einem Mehrpersonenhaushalt den Eigenverbrauch spürbar und wirkt den ständig steigenden Stromkosten entgegen. Größere Speicher bieten durch gezielte Reduzierung der Entladetiefe weitere Lebensdauer oder erhöhen die Reserven bei einem bewölkten Tag bzw. Stromausfall
KOMPATIBILITÄTSLISTE*
*Die Kompatibilitätsliste umfasst Wechselrichter welche vom Hersteller in Verbindung mit dem Batteriespeicher getestet worden sind. Natürlich sind auch andere Ausführungen (z.B. Modelle mit mehr Leistung) aus den jeweiligen Serien kompatibel. Die Liste wird schrittweise um weitere Modelle ergänzt.
Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ändert sich dadurch nicht.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
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