Durch die Gründung einer kleinen Familie, komme ich meiner Leidenschaft nicht mehr nach und wollte mein Erfarmtes Yang hier verkaufen.


Metin2 - Server: Ruby ( EU und DE - SERVER ) 

Übergabedauer: Sie erhalten ihr Won Innerhalb von 12 Stunden.


Sie erhalten 30 Won (3.000.000.000 Yang) 

Das Yang ist auf der Windmap & Meley selbst erfarmt


Versand: Sie stellen ein Shop auf den Bazar auf, und ich kaufe das Item raus mit dem Glas des Handels, dafür benötige ich .:

-den Ingame - Namen

-Channel auf dem der Shop steht

-Gegenstands-Namen der für die Abwicklung im Shop reingestellt worden ist.






Keine Rücknahme oder Garantie. 



Alle Metin2 Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Gameforge4D. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernabsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand oder Gegenstände der Charaktere zu erreichen. Ich kann weder den Account noch die Gegenstände verkaufen, da es nicht mein Eigentum ist! Alle Gegenstände des Spieles Metin2 sind Eigentum der Gameforge 4D GmbH! Kein Rücktausch möglich. Zum Schluss noch das Rechtliche: Auf Grund des neuen EU-Rechts ist diese Auktion an folgende Bedingungen gebunden: Es handelt sich hierbei um eine rein private Auktion. Die Ware wird nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Bei Unklarheiten stellen Sie Ihre Fragen bitte vor Abgabe eines Gebotes. Mit Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen normalerweise in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufpreis. Das Recht auf Umtausch und Rückgabe, sowie die Haftung für unversicherte Sendungen wird ebenfalls ausgeschlossen.