neu und unbenutzt




Ich versende generell versichert, wenn unversichert gewünscht wird, ist das auch kein Problem.
Nur dann bitte nicht auf mich schieben, wenn es nicht ankommen sollte. Ich versende immer, nur habe ich auf den Postweg nach verlassen meines Hauses natürlich keinen Einfluss ! Das müsste dann bitte rechtzeitig mitgeteilt werden.




Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende 

nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: 

Die Teile sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. 

Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. 

Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. 

Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. 

Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, 

dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. 

Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. 

Die Ware wird so wie sie ist verkauft, denn der Kaufumfang entspricht der Beschreibung 

wie auf den Fotos zu sehen ist.