2024-05-06 21:59 - 391809100041
Olympia Türkralle Sicherungsschutz Türstopper Sicherungsstange Türen TK100

Olympia Türkralle Sicherungsschutz Türstopper Sicherungsstange Türen TK100

Olympia Türkralle Sicherungsschutz Türstopper Sicherungsstange Türen TK100


PRODUKTBESCHREIBUNG

Die Türkralle ist ein Einbruchschutz, der speziell für die Verwendung an normalen Türklinken und Schiebetüren konzipiert wurde. Hier sind einige Merkmale dieses Produkts:

  • EXTREM SICHER: Die Türkralle besteht aus massivem Stahl und widersteht Belastungen von mehr als 175 kg, was eine effektive Sicherung der Tür gewährleistet.
  • PERFEKTER HALT: Dank des rutschfesten Fußes hält die Türkralle perfekt an ihrem Platz und rutscht nicht ab, unabhängig von der Art des Bodenbelags.
  • INDIVIDUELL EINSTELLBAR: Die Türkralle kann je nach Bedarf eingestellt werden, da sie über eine Teleskopfunktion verfügt und sich auf eine Länge von bis zu 1,14 m ausziehen lässt.
  • EINFACHE ANWENDUNG: Die Türkralle ist einfach zu installieren, indem man den Teleskopstab zwischen Klinke und Boden verkeilt und somit das Herunterdrücken der Klinke verhindert.
  • DIREKT EINSATZBEREIT: Die Türkralle wird zusammengebaut geliefert und ist nach dem Auspacken direkt einsatzbereit.

Weitere Merkmale der Türkralle sind:

  • Ideal für alle Türen mit Griffen geeignet.
  • Höhenverstellbar von 71 cm bis 114 cm.
  • Sehr stabil und widerstandsfähig.
  • Sofort betriebsbereit ohne Bohren oder zusätzliche Werkzeuge.
  • Platzsparende und kompakte Ausführung.
  • Gewicht von 1022 g.
  • Maße von 710 x 40 x 40 mm (ausgezogen maximal nutzbar bis 1140 mm).

Bitte beachten Sie, dass für eine bestimmungsgemäße Verwendung eine sachgemäße Installation sowie die Beachtung und Einhaltung der Hinweise der Bedienungsanleitung erforderlich sind.

Technische Daten

  • Höhenverstellbar (71 cm - 114 cm)
  • Platzsparende kompakte Ausführung
  • Gewicht: 1022 g
  • Maße: 710 x 40 x 40 mm
  • (ausgezogen max. nutzbar 1140 mm)

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KUNDENZUFRIEDENHEIT

Unser Ziel ist es Ihnen einen 5 Sterne Service zu bieten und Sie zu 100% zufrieden zu stellen. Sollte dies einmal nicht der Fall gewesen sein, dann geben Sie bitte nicht vorschnell eine nicht positive Bewertung für uns ab, sondern wenden sich an unseren Kundenservice. Erst wenn unser Kunde zufrieden ist, können wir es auch sein.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Batterieverordnung

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Die Adresse finden Sie in den Rechtlichen Angaben zum Verkäufer

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“


Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen
Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden,
um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen,
die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten
stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort
auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

3. Hinweise zu der Entsorgung von Altgeräten :

Gemäß dem ElektroG in der aktuell gültigen Fassung können Sie Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm auf dem Postweg zur Entsorgung zu uns senden, auch wenn Sie diese nicht bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten.

Die Entsorgung von Geräten mit einer Kantenlänge von größer 25 cm übernehmen wir, wenn Sie ein gleichwertiges Gerät bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt auch hier 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten. Bei Überschreitung des Gewichts oder der maximalen Maße wenden Sie sich bitte direkt an uns.

4. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone),
die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

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