3 x 400 ml Etisso Rasen Unkrautfrei Referenzmittel Dicotex ist ein wuchsstoffhaltiges Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Rasenflächen und enthält vier Wirkstoffe, die sowohl über das Blatt als auch in geringem Umfang über die Wurzeln der Unkräuter aufgenommen und anschließend in der ganzen Pflanze systemisch verteilt werden.
Die 4- fach Mischung in Referenzmittel Dicotex sorgt für ein sehr breites Wirkungsspektrum, so dass neben gängigen leicht bekämpfbaren Unkräutern wie z.B. Löwenzahn, Gänseblümchen und Weißklee auch Problemunkräuter wie z.B. Gundermann, Ehrenpreis und Sauerklee sicher bekämpft werden. Gleichzeitig besitzt Referenzmittel Dicotex eine sehr gute Rasenverträglichkeit. Referenzmittel Dicotex ist nicht bienengefährlich und kann daher uneingeschränkt - auch bei blühenden Unkräutern - eingesetzt werden.
Wirkstoffe:
70 g/l 2,4-D, Wirkstoff aus dem Banvel M
70 g/l MCPA, Wirkstoff aus dem Banvel M
42 g/l Mecoprop-P, Zusätzlicher Wirkstoff
20 g/l Dicamba Zusätzlicher Wirkstoff
Anwendungstechnik:
Ansetzen der Spritzbrühe
Referenzmittel Dicotex in der erforderlichen Menge (100 ml/100 m²) zur
Hälfte des Gießwassers geben. Der Wasseraufwand im Gießverfahren beträgt
100 l/100 m². Mit der noch fehlenden Wassermenge auffüllen, Gießbrühe
gut umrühren.
Im Spritzverfahren Referenzmittel Dicotex in der erforderlichen Menge (100 ml/100 m²) mit 10 l Wasser je 100 m² mischen.
Empfohlene Wasseraufwandmenge:
Rasen / Gießverfahren _______100 l / 100 m²
Rasen / Spritzverfahren ______ 10 l / 100 m²
Wirkungsspektrum:
Gut bekämpfbar: Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle,
Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuss, Gänseblümchen,
Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut,
Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich,
Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer,
Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender
Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich,
Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißklee,
Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich
Weniger gut bekämpfbar: Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel
Nicht (ausreichend) bekämpfbar: Gräser, Moose
Pflanzenverträglichkeit:
Zier- und Sportrasen: Auf einzelnen Grasvarietäten können im Ansaatjahr
wegen der gegebenen Sortenvielfalt Unverträglichkeiten nicht
ausgeschlossen werden. Daher darf Referenzmittel Dicotex erst ab dem
ersten Standjahr eingesetzt werden.
Ausbringungstechnik:
Gießen mit Gießrechen oder Gießbrause auf gut entwickelten Unkräutern oder im Rosettenstadium.
Wichtige Hinweise: Referenzmittel Dicotex sollte während der
Wachstumsperiode bei wüchsigem Wetter (ab 15 °C bis 25 °C) und gut
entwickeltem Blattwerk angewendet werden, wobei zur sicheren Wirkung auf
eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Nicht kurz nach dem Mähen
anwenden (mindestens 5 Tage warten). Beim Einsatz von Referenzmittel
Dicotex sollten die Blätter trocken sein und nach der Anwendung sollte
es für einige Stunden (6 Stunden) trocken bleiben.
Unkräuter wie z.B. Weißklee zeigen schon nach wenigen Tagen sichtbare
Veränderungen. Bei anderen Unkräutern wie z.B. Ehrenpreis und
Wegericharten kann es mehrere Wochen dauern, bis das endgültige
Bekämpfungsergebnis erreicht ist. Dennoch kann ca. 5 Tage nach der
Anwendung von Referenzmittel Dicotex der nächste Rasenschnitt erfolgen.
Nur auf Rasen anwenden: Keine Anwendungen in direkter Nähe von
breitblättrigen Zier- oder Kulturpflanzen bzw. Nichtzierpflanzen, die
nicht bekämpft und nicht mit dem Produkt in Kontakt kommen sollen.
Wartezeit:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die
Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B.
Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht
erforderlich.
Bienen: nicht bienengefährlich (B4).
Verpackungseinheit: 6 x 200 ml Flasche
Handelsbezeichnung | DICOTEX |
Zulassungsnummer | 005747-00 |
Zulassungsinhaber | AGRIPHAR S.A. |
Weitere Vertriebsfirmen | Cheminova Deutschland GmbH Schopf Hygiene |
Zulassungsende | 31.12.17 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Wirkstoffgehalt | 70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz) 70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz) 20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz) 42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz) |
Formulierung | Wasserlösliches Konzentrat |
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV | Reizend |
Kennzeichnung nach GefStoffV | R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
Signalwort (GHS) | |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | |
Gefahrenhinweise (GHS) | |
Sicherheitshinweise (GHS) | |
Kennzeichnung nach PflSchMV | |
Anwendungs- bestimmungen | NW468:
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste,
entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und
Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie
Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | HF1891:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage
SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage
der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die
für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in
behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach
der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden
sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen." HS2202: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels". NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D. VH352: Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. VH381: Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten. WMO: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O |
Hinweise | NB6641:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht
vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. |
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