Hinweise zur Entsorgung und zum Umweltschutz
Wenn dieses Symbol eines durchgestrichenen Abfalleimers auf einem Produkt angebracht ist, unterliegt dieses Produkt der europäischen Richtlinie
2002/96/EC.
Dieses Produkt darf am Ende seiner Lebensdauer nicht über den normalen Hausabfall entsorgt werden, sondern muss an einem Sammelpunkt für das Recycling
von elektrischen und elektronischen Geräten abgegeben werden. Das Symbol auf dem Produkt, der Bedienungsanleitung, oder der Verpackung weis darauf
hin.
Die Werkstoffe sind gem. Ihrer Kennzeichnung wiederverwertbar. Mit der Wiederverwendung der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung
von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt.
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung von Altgeräten, vermeiden Sie Umweltschäden und schützen Sie Ihre persönliche Gesundheit.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Altgeräten sowie über die für Sie zuständige Entsorgungsstelle erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Beachten Sie: Bevor Sie das Gerät verschrotten, entfernen Sie die Batterien, und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß bei einer Sammelstelle.
Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Belehrung nach §18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gem. Batteriegesetz (BattG)
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien und Akkus, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, an einer kommunalen Sammelstelle oder
im Handel vor Ort abgeben.
Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die von uns erworbenen Batterien / Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich
zurückgeben.
Die Rücksendung der Batterien / Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.
Rücksendungen von Batterien / Akkus sind zu richten an:
PrimoPet GmbH
Georgenhäuser Str. 1
64409 Messel
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne (siehe Darstellung unten) deutlich erkennbar
gekennzeichnet. Des Weiteren befinden sich in der Nähe des Symbols der Mülltonne die jeweilige chemische Bezeichnung der Entsprechenden
Schadstoffe.
Beispiele hierfür sind: Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg). Laut § 17 BattG ist der Hersteller verpflichtet, Batterien, die mehr als 0,004
Masseprozent Blei, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium und mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen
mit dem chemischen Zeichen der Metalle (Pb, Cd, Hg) zu kennzeichnen, bei denen der Grenzwert überschritten wird.
Wichtiger Hinweis hinsichtlich Lithiumbatterien und Akkus
Beachten Sie, dass an den Sammelstellen nur Lithiumbatterien / Akkus abgegeben werden dürfen, die vollständig entladen und gegen Kurzschlüsse
gesichert sind. Bitte entladen Sie die Akkus daher immer vollständig, ehe Sie diese bei einer Sammelstelle abgeben. Bitte kleben Sie die Pole
mit Klebestreifen ab (Isolation), um die Lithiumbatterie bzw. den Akku gegen Kurzschlüsse zu sichern.
Unter einer Lithiumbatterie ist eine einmal entladbare Lithium-Primärbatterie zu verstehen.
Akkus umfassen alle Arten von wieder aufladbaren Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel- Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.