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Koffer


Hinweis zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

 

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die nachfolgenden Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern und insbesondere von Privathaushalten unentgeltlich zurückzunehmen:

 

?      Transportverpackungen (Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind, z.B. Paletten, Folien, Kartonagen für Sammelgut etc.)

?      Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (z.B. Großmengenverpackungen)

?      Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist und

?      Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (z.B. Stoffe und Gemische, die bei einem Vertrieb im Einzelhandel dem Selbstbedienungsverbot unterliegen; Pflanzenschutzmittel, die nur für die Anwendung durch berufliche Anwender nach dem Pflanzenschutzgesetz zugelassen sind; Gemische von Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (MDI);  Öle, flüssige Brennstoffe und sonstige ölbürtige Produkte)

 

Das bei der Lieferung dieses Produktes anfallende Verpackungsmaterial wird ebenfalls von uns unentgeltlich zurückgenommen.

 

Durch die Rücknahme stellen wir die Rückführung des Materials in einen geordneten Verwertungskreislauf sicher, da dieses Verpackungsmaterial nicht an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden kann.

 

Es können Endverbraucher das bei der Lieferung anfallende Verpackungsmaterial am tatsächlichen Ort der Lieferung daher dem ausliefernden Unternehmen übergeben.