E-Bikes, die ohne Tretunterstützung fahren, sind zweirädrige (Klein-) Krafträder. Je nachdem wie schnell sie sind werden sie als Mofa oder Kleinkraftrad eingeordnet. E-Bikes bis 45 km/h entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Auch hier gilt die Helmpflicht; Radwege dürfen nicht befahren werden.*
*Nach ADAC Rategeber