Dies sind gesetzliche Hinweise zur Kennzeichnung von Spielzeug und deren Gebrauchsanweisung nach der Richtlinie 2009/48/EG - Stand 01.2012. Sind die Angaben (CE-Kennzeichen, Name, Firma, Herstelleranschrift, Vertretung, Importeur) nicht direkt am Spielzeug angebracht, so ist dem Benutzer die Aufbewahrung dieser Daten zu empfehlen.