Roundup Universal (alter Name Easy) wirkt ausschließlich auf grüne Pflanzen als Blattherbizid, keine Bodenwirkung.
Der
Wirkstoff wird innerhalb weniger Stunden aufgenommen und dann in der
gesamten Pflanze bis in die Wurzeln verteilt. Somit werden auch
ausdauernde Pflanzen mit Wurzelausläufern und Speicherorganen
vernichtet.
Wirkstoff: 170 g /l Glyphosat ( 208 g / l Kalium-Salz )
Gut bekämpfbar sind:
Ampferarten,
Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten,
Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras,
Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn,
Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich,
Weißklee, Wiesenkerbel. Im Streichverfahren: Zaun- und Ackerwinde.
Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.
Nicht bekämpfbar sind:
Salbeigamander, Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Acker- und Sumpfschachtelhalm.
Gebrauchsanleitung:
Auf
Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, ab Pflanzjahr (Abdrift vermeiden!
Nichtkulturland, genehmigungspflichtig) = 20 ml in 1 l Wasser für
maximal 15 m²
Zur Kulturvorbereitung vor Neueinsaat von Zierpflanzen oder zwischen den Zierpflanzen = 20 ml in 1 l Wasser für maximal 10 m²
Unter Kernobst, ab Pflanzjahr = 20 ml in 1 l Wasser für maximal 20 m²
Zur
Vorbereitung zur Zierrasenneueinsaat, das heißt Altrasen und Unkräuter
werden vernichtet = 20 ml in 1 l Wasser für maximal 25 m²
Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten.
Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm
verwenden, da Schäden möglich sind. Nach 7 bis 10 Tagen setzt die
sichtbare Wirkung ein. Regen, 4 Stunden nach der Anwendung und später
beeinträchtigt die Wirkung nicht. Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.
Ganzjährig anwendbar.
Nicht bienengefährlich (B4).
Nicht fischgiftig.
Diese Produktinformation ersetzt nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
Achtung:
seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen PSM auf
Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese PSM dürfen
darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6
Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland
(Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.)vorgesehen
ist. Das heißt ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturfläche
durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen brauchen Sie vor
Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Verpackungseinheit: 250 ml Flasche, ausreichend für bis zu: 250 m².