Privatverkauf
keine Garantie keine Rücknahme: Das neue EU-Recht schreibt vor, dass
auch Privatleute eine Garantie von 1 Jahr sowie Umtausch- und
Rückgaberecht geben müssen, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart
wurde. Da ich als Privatperson Artikel verkaufe, die ich nicht mehr
benötige und demnach kein Händler bin, gelten für dieses Angebot
folgende Bedingungen: Der Artikel wird „so wie er ist" von mir verkauft.
Das bedeutet, dass Sie sich bei Kauf ausdrücklich damit einverstanden
erklären, auf die Ihnen zustehenden Bedingungen (die Ihnen bei Kauf bei
einem gewerblichen Verkäufer zustehen) zu verzichten. Ich trage
keinerlei Haftung für den Versand und Transportweg. Leider sind diese
Formalitäten aufgrund der EU-Gesetze notwendig und sind hier nur aus
diesem Grund aufgeführt. Mir wäre es auch lieber, wenn wir uns das
sparen könnten, aber es geht nun mal nicht. Vielen Dank für Ihr
Verständnis!