Fuchsjagd, Einsegnung der Meute, Original-Farbholzstich von ca. 1895. Dieser Original-Farbholzstich stammt aus einer deutschen Familienzeitschrift von ca.1895. Die Rückseite des Blattes ist bedruckt. Größe der Abbildung: 32 x 23 cm.
Unter Fuchsjagd versteht man
die Bejagung des Fuchses, in Europa in der Regel des Rotfuchses. Der Fuchs ist
in Deutschland ganzjährig jagdbar, wobei die Bundesländer Abweichungen
festlegen können. Eine strafbewehrte Ausnahme ergibt sich jedoch grundsätzlich
aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG): Hiernach dürfen in den Setz- und Brutzeiten
die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere so lange grundsätzlich nicht
bejagt werden, bis die Jungtiere selbständig werden. Da sich bei Füchsen auch
die Rüden an der Aufzucht der Jungtiere beteiligen, ist davon auszugehen, dass
in der Zeit vom 1. März bis mindestens zum 15. Juni alle Altfüchse für die
Aufzucht von Jungfüchsen notwendige Elterntiere im Sinne des Gesetzes sind,
sofern das gesamte Geheck nicht vorher erlegt oder gefangen wurde.[
Holzstich. - Farbholzstich
Mit unterschiedlich starken und verschieden geschliffenen Sticheln wird in das Hirnholz gearbeitet (eigentlich graviert), also in einen Druckstock, der quer zur Faser geschnitten ist. Stechen (Weggraben der nichtdruckenden Linien und Flächen) nach allen Richtungen ohne Rücksicht auf die Faser ist möglich. Nahezu unbegrenzte Auflagenhöhe durch die Härte des Holzes. Gedruckt wird wie beim Holzschnitt. Im 19. Jhd. wurde er fast ausschließlich als Reproduktionsstich (technisch meisterhaft z.B. bei den Menzel-Stechern) verwendet.
Als Farbholzstich bezeichnet man die Holzstiche, bei denen auf dem fertigen Abzug mehrere Farben zu sehen sind. Dabei wird der Druck mit mehreren Platten ausgeführt. Die Farben können auf diese Weise nebeneinander oder auch sich mischend, deckend und überlagernd gedruckt werden
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