Hinweise bei Rückgaben:
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise:
Können
Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der
Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten,
soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der
Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht.