HINWEIS:
Beachtet bitte die folgenden Bedingungen in Bezug auf das neue
EU-Recht: Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft, dies
bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich
damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich
zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu
verzichten. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein,
jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus
dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten
Verkaufspreis. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei
dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs.5 des
Fernabsatzgesetzes handelt. Rücknahme oder Kaufpreisminderung ist
ausgeschlossen. Auch das 14-tägige-Rückgaberecht wird ausgeschlossen.
Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers