Könighaus Infrarot Bildheizung
mit Motiv Boot auf dem Strand Nr. 32
Produktbeschreibung
Maße:
300W: 50x60x1,8cm
450W: 50x90x1,8cm
600W/800W: 60x100x1,8cm
1000W: 60x120x1,8cm
1200W: 60x120x1,8cm
Oberflächentemperatur: 75-105°C
Gewicht: 1,5 - 5 kg
Schutzklasse: IP44
230 Volt EU-Stecker
--Für diese Heizung haben wir auch passende Standfüße aus Holz & Metall--
Könighaus Thermostatsteckdose:
Das Könighaus Thermostat ist für die Steckdose vorgesehen. Es sorgt dafür, dass die Infrarotheizung den Raum auf die gewünschte Temperatur aufheizt und diese konstant beibehält.
Vorteile vom Könighaus Thermostat:
Speisung | 230 V / 50Hz |
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Verbrauch | <0,5 VA |
Schutzklasse | IP20 |
Frostschutz | Ja |
Arbeitstemperatur | 0 °C bis 40 °C |
Messgenauigkeit | 0,5°C |
Ausgang | 16 A |
Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch au uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:
Yodoo Media GmbH
Birkenweg 2
24257 Schwartbuck
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3]
Diese Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll! Sie sind in Deutschland gesetzlich nach § 9 Absatz 1 ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) dazu verpflichtet, Ihr Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Kommunen haben hierzu als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger geeignete Sammelstellen eingerichtet (z.B. sog. Wertstoffhöfe), bei denen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei zur fachgerechten Entsorgung abgegeben werden können. In manchen Kommunen werden die Geräte auch bei Ihnen abgeholt. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Gemeinde oder den lokalen Stadtreinigern, auf welche Weise dort Altgeräte einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden können. Leisten auch Sie Ihren Beitrag zum Schutz unserer Umwelt, die durch eine unsachgemäße Entsorgung Ihrer alten und gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräte unnötig gefährdet wird. Viele dieser Altgeräte enthalten umwelt- und gesundheitsschädliche Schwermetalle (z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber), aber auch wertvolle Rohstoffe (z.B. Kupfer, Aluminium), die durch die gesonderte Erfassung unter Umständen wiederverwendet werden können und so die Umwelt und die menschliche Gesundheit schonen. Die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören und einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie die Information zur EU-Verordnung Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Die Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 definieren neue Bestimmungen für elektrische Raumheizgeräte.
Die Installation und Inbetriebnahme der Heizplatten ist ab 1.1.2018 nur in Verbindung mit einem externen Steuergerät/Thermostat zulässig.
Bitte beachten Sie, dass eine Infrarotheizung in der Ökodesign-Richtlinie mit 30% gewertet wird und das Thermostat muss mindestens 8% haben.
Mit 38% entspricht die Heizung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG.
Daher dürfen Infrarotheizungen, Elektroheizungen und Infrarotstrahler für den Innenbereich nicht mehr ohne einen Thermostaten ausgeliefert werden, der mindestens 8% Punkte aufweisen kann. Daher werden alle Könighaus Infrarotheizungen mit einem Könighaus Thermostat ausgeliefert.
Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet.
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder über das Ebay Kontaktformular zur Verfügung. Im individuellen Gespräch helfen wir Ihnen mit Berechnungen, Kalkulation, Tipps, Wissen und Informationen rund um die Heiz- & Kühltechnik und verwandten Produkten weiter. Sprechen Sie uns an. Besuchen Sie auch gerne unseren Ebayshop