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Bobike KINDERSITZ GO 1P VANILLA CUP CAKE . FA003535097

Bobike KINDERSITZ GO 1P VANILLA CUP CAKE . FA003535097

81,95 EUR inkl. MwSt.

Bobike KINDERSITZ GO 1P VANILLA CUP CAKE .


Bobike KINDERSITZ GO 1P VANILLA CUP CAKE . FA003535097


Der Bobike GO ist die neueste Ergänzung der Kindersitz-Kollektion von Bobike. Im eleganten und stilvollen Design gehalten, überzeugt der GO durch eine erhöhte schützende Schale, die im Sitz integriert ist. Genau wie alle Bobike Sitzen, verfügt der GO über eine doppelwandige Schale und ein schlankes Design.
Mit einem verstärkten protektiven Bereich ist der GO® ein einfach zu bedienender Kindersitz, der sich perfekt für eine Familie eignet.

Der Bobike GO wird in fünf wunderschönen Pastellfarben verfügbar sein und besticht durch sein neues Montagesystem. Dieses neue Rahmenmontagesystem ist brandneu im Bobike-Programm. Die neue Sicherheitshalterung zeigt mit grünen Blinklichtern optisch unmissverständlich an, ob der Sitz richtig installiert ist. Außerdem können Sie mit diesem System den Sitz in 3 Positionen vor- und zurückbewegen, je nach Kinder- und Fahrradgröße.

Passend ist der GO für Rahmen mit einem Rohrdurchmesser von Ø28 bis 40 mm und benötigt zur Installation eine verfügbare Länge auf dem Rahmen von 105 mm. Der GO wurde passend für runde und ovale Rohre entwickelt, um das Einklemmen von Bremskabeln zu verhindern.

Dieser Sitz ist ausgezeichnet mit dem Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) des TÜV Rheinland und erfüllt die DIN EN 14344.

// Sicherheit
Die besonders verstärkte doppelwandige Konstruktion sorgt für extra Sicherheit.
Zusätzlich verfügt der Sitz über einen rückseitigen Sicherheitsreflektor.
Ein Fußschutz verhindert den Kontakt zum Laufrad.
Grüne Blinklichter zeigen an wenn der Sitz korrekt montiert ist.

// Komfort
Verstellmöglichkeiten in drei Positionen je nach Größe des Kindes
Werkzeuglos verstellbare Fußstützen, einhändig bedien bar.
Einhändig verstellbarer Dreipunkt-Sicherheitsgurt mit verstärkten Schultergurten für aufrechte Position.

// Design
Mit seinen fünf eleganten und stilvollen Farben überzeugt der GO durch eine erhöhte schützende Schale, die im Sitz integriert ist.
Genau wie die anderen Bobike Sitze, verfügt der GO über eine doppelwandige Schale und ein schlankes Design
Trägermontagesystem im Sitz integriert

Sitzgurt individuell anpassbar an zwei Punkten

Höhenverstellbare Fußstützen ohne Werkzeug

Einzigartiges "New Mounting"-System für blitzschnelle Einpunktbügelmontage

Optisches Zeichen erscheint, wenn der Sitz richtig angebracht wird




PL: FA003535097


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Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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