3...2...1...deins!
Gemäß
§ 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung
gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998
(BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde
als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich
verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in
dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden.
Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren.
Das nachfolgende Symbol
bedeutet,
dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien
handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt
werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten:
„Cd“ (Cadmium),
„Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen),
„Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metallhydrid),
„Pb“ (Blei)