SALUS Controls SB600 Smart Taster Smart Home

Der Smart Taster „betätigt“ die Regel, bzw. den Status, den Sie in Ihrem Smart Home System generiert haben. Beim Verlassen Ihrer Wohnung möchten Sie automatisch die Temperatur senken, Licht ein- bzw. ausschalten – ein Druck auf den Taster und Ihr Status „Ich bin weg“ ist eingestellt. Beim nach Hause kommen, deaktivieren Sie diesen Status einfach wieder mit einem Tastendruck. Ihr Status kann auch jederzeit über die App geändert werden. Muss zusammen mit dem UGE600 (Universelles Gateway) verwendet werden.
 
 
Technische Daten 
  • Spannung: 2 x AAA Batterien
  • Funkstandard: Zigbee 2.4 GHz
  • Abmessungen (mm): B-59 H-59 T-19 mm
 
Lieferumfang
  • 1x SB600
  • 1x Anleitung
 
Alle verfügbaren Salus Controls Smart Home iT600 Geräte
  • UGE600 Universelle Gateway
  • SQ610RF SALUS Quantum Raum Thermostat (Aufputz mit LI-ION Akku)
  • SQ610 SALUS Quantum Raum Thermostat (Unterputz 230V erweitert das Funknetz)
  • VS10WRF & VS10BRF Raum Thermostat (Unterputz 230V)
  • VS20WRF & VS20BRF Raum Thermostat (Aufputz mit LI-ION Akku)
  • KL08RF (8 Zonen Fußbodenheizung Klemmleiste) 
  • KL04RF (4 Zonen Erweiterung)
  • TRV10RFM (Funk Heizkörper Thermostatkopf)
  • SW600 (Fenster/Tür-Kontakt)
  • OS600 (Fenster/Tür-Kontakt)
  • SPE600 Smart Plug (Funk-Steckdose)
  • SR600 Smart Relais (Funk-Unterputzrelais)
  • RS600 Rollladen Sensor (Funk-Unterputzrelais)
  • RE600 Signalverstärker Zigbee
  • ECM600 Energiemonitor (1 bis 3 Phasen überwachen)
  • SD600 Rauchmelder 
  • WLS600 Wasser Leckage Sensor
  • TS600 Raum Temperatursensor 
  • MS600 Anwesenheitssensor 
  • PS600 Temperatursensor für Rohrleitungen 
  • SB600 Taster (um programmierte Aktion auszulösen)
  • CSB600 Taster mit Schutzdeckel (um programmierte Aktion auszulösen)
Bild 1 - SALUS Controls SB600 Smart Taster Smart HomeBild 11 - SALUS Controls SB600 Smart Taster Smart HomeBild 21 - SALUS Controls SB600 Smart Taster Smart Home

ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE – INFORMATIONEN FÜR PRIVATE HAUSHALTE

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und  dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.  Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol  einer durchgestrichenen Mülltonne

Durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern

weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.


HINWEIS ZUR ENTSORGUNG VON ALTBATTERIEN

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns übersenden:

Durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern

2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes, dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.