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AMP Steckgehäuse 1polig, 300-112

UNIVERSAL , Steckgehäuse 1polig weibl., 300-112

5,00 EUR inkl. MwSt.

AMP Steckgehäuse 1polig, 300-112


Die AMP SUPERSEAL 1,5 SERIE-Steckverbinder wurden entwickelt um den technisch höheren Anspruch an Steckverbindern hinsichtlich Wasserdichtigkeit und Zuverlässigkeit gerecht zu werden.
Die AMP SUPERSEAL 1,5 SERIE-Steckverbinder entsprechen den Vorschriften der IEC 529 sowie der DIN 40050 IP 67 und sind somit geeignet für den Einsatz in der Automobil-Industrie, der Landwirtschaft sowie der Maschinenbau-Industrie.
Auch für den Einsatz an Sensoren ist dieses System geeignet.


The AMP SUPERSEAL 1.5 SERIES connectors were developed to meet the higher technical demands on connectors in terms of watertightness and reliability.
The AMP SUPERSEAL 1.5 SERIES connectors meet the requirements of IEC 529 and DIN 40050 IP 67 and are therefore suitable for use in the automotive industry, agriculture and mechanical engineering.
This system is also suitable for use with sensors.


Produktmarke: AMP

materialgutachtenfarbe

gewicht: 0.0030

gutachten

fahrzeugmarke: UNIVERSAL

fz_position

zahnanzahl

kettenglieder

kettenlaenge

kettenteilung

schraubenlaenge

ausfuehrung

aussendurchmesser

gewindedurchmesser

innendurchmesser

nenndurchmesser

breite

hoehe

dicke

laenge

tiefe

form

fuellmenge

glas

groesse

kapazitaet

leuchtmittel

verstellerfarbe

verwendung

volt

watt

upselling

zubehoer

crossselling

hoeherlegung

anschluss

batteriehoehe

batterietiefe

befestigung

breitenbereich

lochkreis

schrauben


PW: 300-112


Wir versenden nach Zahlungseingang per DHL oder Deutsche Post.



Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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