Die neue BGH Entscheidung verlangt eine ordnetliche Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht eines Privatkäufers gegenüber einem Unternehmer! Siehe dazu die §§ 13, 14 BGB sowie §§ 312 ff BGB
Die Widerrufsbelehrung ist in dem Paket was Sie erhalten nochmals eingefügt worden, damit auch einer Kenntnisnahme nichts im Wege steht!
Gruß