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SHIN YO Top Case Koffer ROME 28 l,550-502

UNIVERSAL , Top Case ROME, 28 Liter mit Montageplatte, Stauraum für 1 Helm, 550-502

39,95 EUR inkl. MwSt.

SHIN YO Top Case Koffer ROME 28 l,550-502


SHIN YO Top Case ROME
Top Case mit 28 Liter Volumen. Es bietet Stauraum für 1 Helm.

Maße außen:
Höhe: 395 mm
Breite: 300 mm
Tiefe: 395 mm

Lieferumfang: 1 Stück inkl. Halteplatte und Anbaumaterial

Hinweis:
Der Koffer wird mit Hilfe einer Schraube von innen an der Grundplatte fixiert, Diebstahlschutz. Zum Abnehmen des Koffers muss also erst die Schraube innen aufgeschraubt werden.


SHIN YO Top Case ROME
Top Case with 28 Liter volume. It offers storage space for 1 helmet.

Outside dimensions:
Height: 395 mm
Width: 300 mm
Depth: 395 mm

Scope of delivery: 1 piece incl. retaining plate and mounting material

Note:
The case is fixed to the base plate from inside with a screw, anti-theft protection. To remove the case the screw has to be screwed on the inside first.


Produktmarke: SHIN YO

material: Kunststoffgutachtenfarbe: schwarz/silber

gewicht: 24000

gutachten

fahrzeugmarke: UNIVERSAL

fz_position

zahnanzahl

kettenglieder

kettenlaenge

kettenteilung

schraubenlaenge

ausfuehrung

aussendurchmesser

gewindedurchmesser

innendurchmesser

nenndurchmesser

breite: 300.00

hoehe: 395.00

dicke

laenge

tiefe

form

fuellmenge: 28.00

glas

groesse

kapazitaet

leuchtmittel

verstellerfarbe

verwendung

volt

watt

upselling

zubehoer

crossselling

hoeherlegung

anschluss

batteriehoehe

batterietiefe

befestigung

breitenbereich

lochkreis

schrauben


PW: 550-502


Wir versenden nach Zahlungseingang per DHL oder Deutsche Post.



Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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