Roundup Universal - 500 ml Total Unkrautbekämpfung Glyphosat Unkrautvernichter

Roundup Universal - 500 ml Total Unkrautbekämpfung Glyphosat Unkrautvernichter

  • 500 ml Flasche mit Dosierkappe
  • Konzentrat zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern, Ungräsern
  • Ideal zur Bekämpfung von mehrjährigem, wurzelstarkem Unkraut wie Giersch oder Löwenzahn
  • Regenfest bereits nach 2 Stunden
  • Nicht bienengefährlich

Roundup Universal - 500 ml

Roundup Universal - 500 ml

  • 500 ml Flasche mit Dosierkappe
  • Konzentrat zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern, Ungräsern
  • Ideal zur Bekämpfung von mehrjährigem, wurzelstarkem Unkraut wie Giersch oder Löwenzahn
  • Regenfest bereits nach 2 Stunden
  • Nicht bienengefährlich

Roundup Universal ist ein flüssiges Konzentrat zur Bekämpfung von:

  • Ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern und Ungräsern im Hausund Kleingartenbereich in Beeten, unter Kern-/Steinobst und Ziergehölzen
  • Ausschlägen an Stockholz (Bildung von Trieben/ Sprossen an Baumstümpfen) bei Ziergehölzen Zusätzlich zur Kulturvorbereitung:
  • Vor dem Umbruch im Rasen (Zierrasenneueinsaat) und im Zierpflanzenbau (Neueinsaat von Kulturpflanzen).

Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Kinder und Haustiere dürfen nach Antrocknen des Spritzbelages wieder auf die behandelte Fläche

ANWENDUNGSHINWEISE
1. Zur Bekämpfung von Unkräutern im Hausgarten, in Beeten, unter Kernobst sowie zur Kulturvorbereitung. Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten. Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, Spritzschirm verwenden, da Schäden an benachbarten Kulturpflanzen möglich. Nach 7-10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein. Regen 2 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht. Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar. Optimaler Anwendungszeitpunkt: April-Oktober (während der Vegetationsperiode; ausreichende Blattmasse zur Bekämpfung erforderlich). Temperatur bedingte Wirkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden. Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Oberflächengewässer besteht.
2. Zur Bekämpfung von Ausschlägen an Stockholz (Bildung von Trieben/ Sprossen an Baumstümpfen) bei Ziergehölzen. Ziergehölze nahe am Erdboden abschneiden.
Optimaler Anwendungszeitpunkt: November-März
Schnittfläche direkt nach dem Schneiden/Fällen mit einem Pinsel bestreichen, sodass die gesamte Schnittfläche gesättigt ist. Pinsel vor und nach der Anwendung gründlich reinigen. Keine Anwendung in oder unmittelbar an Oberflächengewässern.

NACHPFLANZEN ODER -SÄEN
Alle Zierpflanzen können bereits 2 Tage nach der Anwendung nachgebaut werden.

WIRKUNGSSPEKTRUM

  • Gut bekämpfbar: Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Giersch, Weißklee, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Wiesenkerbel, Zaun-und Ackerwinde, Stockholz: im Streichverfahren. Bambus, Japanischer Staudenknöterich und Drüsiges/Indisches Springkraut: Pipettenapplikation. Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.
  • Nicht bekämpfbar: Salbei-Gamander, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Acker und Sumpfschachtelhalm.

Dosierung:

  • Rasen, Rasenerneuerung* (Zierpflanzenbau, Freiland) Während der Vegetationsperiode, vor der Saat.: Ein- und zwei- keimblättrige Unkräuter | Spritzen mit Spritzschirm 10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²
  • Kernobst, Steinobst** (Obstbau, Freiland) Während der Vegetationsperiode.: Ein- und zwei- keimblättrige Unkräuter | Spritzen mit Spritzschirm 10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²
  • Zierpflanzen* (Zierpflanzenbau, Freiland) Während der Vegetationsperiode, vor der Saat oder vor dem Pflanzen. Zur Kulturvorbereitung: Ein- und zwei- keimblättrige Unkräuter | Spritzen mit Spritzschirm 10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²
  • Zierpflanzen* (Zierpflanzenbau, Freiland) Während der Vegetationsperiode. Zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung.: Ein- und zweikeim- blättrige Unkräuter, Stockholz | Streichen mit 40% Lösung (40 ml in 100 ml Wasser) Maximaler Mittelaufwand: 10 ml/10 m².

Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
* Wartezeit Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
** Wartezeit Kernobst / Steinobst: 42 Tage

DIE ANWENDUNG GLYPHOSATHALTIGER PFLANZEN-SCHUTZMITTEL IST VERBOTEN:
1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
2. unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei den die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
HINWEISE ZUR LAGERUNG UND ENTSORGUNG
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Frostfrei lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt/Behälter mit eventuell anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben. Verpackung nicht wiederverwenden
ALLGEMEINE HINWEISE
Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Um die Schaumbildung im Tank zu reduzieren, wird empfohlen ein Antischaummittel einzusetzen. Gegebenenfalls sind weitere Länderregelungen gemäß §22 PflSchG zu beachten und die jeweils zuständige Länderbehörde zu konsultieren.
HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS UND DER UMWELT
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL- Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu beachten. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Miss- brauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ein- zuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Nicht auf unkrautfreiem Boden anwenden, da Wirkung nur über die grünen Pflanzenteile erfolgt. Zum Schutz vor Abdrift Spritzschirm verwenden. Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel ist fischgiftig. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
ERSTE HILFE:
Beschmutzte Kleidung ausziehen und vor dem erneuten Gebrauch reinigen. Bei Hautkontakt sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen falls vorhanden entfernen. Nach Einatmen die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Verschlucken den Mund mit Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter unter Kern-/Steinobst, und in Zierpflanzenkulturen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Maximal eine Behandlung pro Kultur/Jahr.

Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.

Wirkstoff: Glyphosat 170 g/l (15,04 Gew-%) als Kalium-Salz208g/l (18,40 Gew-%)

Zulassungsnummer: 027701-60
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Sicherheitsdatenblatt: download

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.