Die Benutzung der Warenzeichen dient lediglich zur
eindeutigen Identifikation der Ware und soll keine Verletzung der Schutzrechte
darstellen.
USt. wird nicht ausgewiesen, da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist.
ACHTUNG:
Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet wegen der Gefahr
des Verschluckens von Kleinteilen.