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MRA Vario Touringscheibe KAWASAKI GTR 1400, 07-14, rauchgrau, 342-1152-01

KAWASAKI , Vario Touringscheibe GTR 1400, 07-14, mit ABE.

In mehreren Farben verfügbar., 342-1152-01

174,35 EUR inkl. MwSt.

MRA Vario Touringscheibe KAWASAKI GTR 1400, 07-14, rauchgrau, 342-1152-01


MRA-Vario Touringscheibe GTR 1400, 07-14 mit ABE.

MRA ist der Windschutzscheiben-Spezialist für Motorräder aller Art und der Trendsetter auf dem Markt. Mit erscheinen der innovativen Produkte, löst MRA neue Trends aus.

MRA - Innovationen und Qualität made in Germany.

Diese Tourenscheibe hat am Ende einen Spoiler, der sich manuell in sieben Stufen auf die gewünschte Position verstellen lässt. Durch die Hinterströmumg des Spoilers wird der Winddruck vom Fahrer genommen und gleichzeitig die Turbulenzen reduziert. Die Vario-Touringscreen ist in klar und rauchgrau erhältlich.

Lieferumfang: 1 Stück


MRA-Vario touring windscreen GTR 1400, 07-14 with ABE.

MRA is the windscreen specialist for motorcycles of all kinds and the trendsetter on the market. With the appearance of the innovative products, MRA triggers new trends.

MRA - Innovations and quality made in Germany.

This touring screen has a spoiler at the end that can be manually adjusted in seven steps to the desired position. The rear flow of the spoiler takes the wind pressure off the driver and reduces turbulence at the same time. The Vario-Touringscreen is available in clear and smoke grey.

scope of supply: 1 pc.


Produktmarke: MRA

material: PMMAgutachten: ABEfarbe: rauchgrau

gewicht: 11000

gutachten: ABE

fahrzeugmarke: KAWASAKI

fz_position

zahnanzahl

kettenglieder

kettenlaenge

kettenteilung

schraubenlaenge

ausfuehrung: Touring

aussendurchmesser

gewindedurchmesser

innendurchmesser

nenndurchmesser

breite

hoehe

dicke

laenge

tiefe

form

fuellmenge

glas

groesse

kapazitaet

leuchtmittel

verstellerfarbe

verwendung

volt

watt

upselling

zubehoer

crossselling

hoeherlegung

anschluss

batteriehoehe

batterietiefe

befestigung

breitenbereich

lochkreis

schrauben


PW: 342-1152-01


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Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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