Beschreibung

Hinweis zur Altölverordnung

Altöle sind Flüssigkeiten, die sowohl brennbar als auch wassergefährdend sind. Deshalb müssen Altöle nach dem Gebrauch über eine Altölannahmestelle entsorgt werden. Jegliche unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Das Beimischen von Fremdstoffen wie Lösungsmitteln, Bremsflüssigkeiten und Kühlflüssigkeiten ist verboten.

Wir sind gemäß der Altölverordnung verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Verbrennungsmotorenöle – Getriebeöle – Ölfilter und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle.

Das Altöl können Sie in der Menge bei uns zurückgeben, welcher der bei uns gekauften Menge entspricht.

Sie können die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie uns auch das gebrauchte Öl – bei Übernahme der Versandkosten – auch zusenden.

Sollten Sie uns das Altöl auf dem Versandwege zusenden, beachten Sie bitte, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können.Grundsätzlich ist die Entsorgung von Altöl auch an Tankstellen oder Wertstoffannahmestellen ( zum Beispiel Recyclinghof am Ort ) möglich, teilweise gegen eine Gebühr. Die zuständige Gemeindeauskunft vor Ort gibt Ihnen gerne Auskunft über die Möglichkeit der Altöl Entsorgung. Sollten Sie noch Fragen zur Entsorgung von Altöl haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern dazu.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.