Spurverbreiterung Typ FA
Wird mit beiliegenden Schrauben an der Radnabe verschraubt, die Felge wird mit den Serienschrauben auf der Spurverbreiterung befestigt. Achtung: Max. Einschraubtiefe in die Spurscheibe 18mm. Serienschraube prüfen wie weit diese hinten aus der Felge heraus ragt, wenn zu lang, Serienschraube kürzen oder kürzere Radschrauben verwenden.
Breite: 40mm pro Achse, Scheibenbreite 20mm
ET Grenze: VA: 21 / HA: 21
Lochkreis: 5/112
Nabenbohrung: 57,1mm
Fahrzeug-Gewinde: M14x1,5
Einbauposition: Vorne ww. Hinten
Zulassung: TÜV Teilegutachten §19 (3) zum Download
Lieferumfang:
Spurscheiben Set für 1 Achse (2 Scheiben)
Montageanleitung, Teilegutachten (zum Download)
Unter Einhaltung der im Reiter „Auflagen / Hinweise“ genannten Punkte sind die Spurscheiben mit TÜV Gutachten §19 (3) passend für:
Unter Einhaltung der hier genannten Hinweise sind die Spurverbreiterungen mit TÜV Gutachten nach §19 (3)
Hinweise und Auflagen:
1. nicht in Verbindung mit Stahlfelgen
2. maximale Einschraubtiefe der Radschrauben in die Spurscheibe beträgt 18mm (bitte das Gewinde welches hinten aus der Felge ragt messen). Eine zu lange Radschraube würde durch die Spurscheibe hindurchgehen und hinten an der Radnabe Anliegen, das Rad kann dann nicht fest angeschraubt werden!
3. das Rad darf in Verbindung mit der Spurverbreiterung nicht über die Fhrz. Karosserie hinaus stehen. Bitte vorher genau messen ob ausreichend Platz vorhanden ist.
4. der in der Spalte ET Grenze genannte Wert darf nicht unterschritten werden. Die ET Grenze ergibt sich aus der ET der Felge abzüglich der Scheibenbreite in mm. z.B.: Die Felge ist ET50, die Scheibe ist 20mm breit, (somit Felgen ET 50 abzgl. 20 Scheibenbreite (50 minus 20= 30)) ergibt eine ET30.
TÜV Gutachten nach §19 (3):
Es handelt sich um vom TÜV geprüfte und freigegebene Spurverbreiterungen, für die hier aufgeführten Fahrzeuge, es ist daher lediglich durch eine anerkannte Institution / Prüfstelle wie z.B. TÜV, Dekra, GTÜ etc. der sachgemäße Anbau zu bestätigen. Eine zusätzliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig, es entfallen daher Zeit- und kostenintensive Besuche auf der Zulassungsbehörde.
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- mit Teilegutachten §19 (3) für die problemlose Verwendung (Gutachten zum Download, Link auf der Rechnung). - sollten sie das Gutachten in ausgedruckter Form benötigen, bitte bei der Kaufabwicklung kurze Info unter Mitteilung an Verkäufer
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