Die ASUS Dual Radeon™ RX 6700 XT OC Edition 12GB GDDR6 ist dafür gerüstet, höchste Bildraten zu liefern und gleichzeitig die Temperaturen unter Kontrolle zu halten.
OC-Modus: Bis zu 2622MHz (Boost-Takt)/bis zu 2494MHz (Gaming-Takt)
Gaming-Modus: Bis zu 2620MHz (Boost-Takt)/bis zu 2474MHz (Gaming-Takt)
Das Axial-Tech-Lüfterdesign bietet eine kleinere Lüfternabe, durch die längere Lüfterblätter ermöglicht werden, sowie einen Sperrring, der den abwärtsgerichteten Luftdruck erhöht.
Ein Doppelkugellager hält bis zu doppelt so lange wie ein Gleitlager.
Die Auto-Extreme-Technologie nutzt Automatisierungstechniken, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen.
Eine schützende Backplate verhindert ein Durchbiegen der Platine und Beschädigungen der Elektronik.
dual-rx6700xt-o12g
Model Dual Radeon™ RX 6700 XT OC Edition
Bus Standard PCI Express 4.0
OpenGL OpenGL®4.6
Video Memory 12GB GDDR6
Engine Clock OC mode : up to 2622 MHz (Boost Clock)/up to 2494 MHz (Game Clock)
Gaming mode : up to 2620 MHz (Boost Clock)/up to 2474 MHz (Game Clock)
Stream Processors 2560
Memory Speed 16 Gbps
Memory Interface 192-bit
Resolution Digital Max Resolution 7680 x 4320
Interface Yes x 1 (Native HDMI 2.1)
3 x DisplayPort 1.4a
HDCP 2.3
Maximum Display Support 4
Dimensions 295 x 139 x 55 mm
Recommended PSU 650 W
Power Connectors 1 x 6-polig, 1 x 8-polig
Slot 2.7 Steckplatz
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist